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Immobilien: Wenn eins zum anderen kommen könnte

Pinselsanierung oder Materialaustausch – wie werden Balkongeländer instand gesetzt?

WAS STEHT INS HAUS?

Unsere Eigentümergemeinschaft beschloss, die Balkongeländer instand zu setzen. Nun gibt es Streit darüber, ob die Geländer nicht erneuert werden sollten, da nach der Meinung Einzelner ein erneuter Anstrich nicht lange halten würde und auch nicht fachgerecht an allen Stellen hergestellt werden könnte. Neue Balkongeländer würden aber viel mehr kosten als nur ein neuer Anstrich. Da die Geländer in der Balkondecke von oben her verankert sind, müsste dann auch der Fußboden mindestens teilweise saniert werden. Was ist bei einem solchen Vorhaben zu beachten – wie sollten wir vorgehen?

WAS STEHT IM GESETZ?

Solange Sie die vorhandenen Geländerkonstruktionen instand setzen und nicht die Grundkonstruktion sowie deren Verankerung am Gebäude verändern, ist die geplante Instandhaltung baugenehmigungsfrei. Insofern Sie aber die Geländerkonstruktion erneuern und auch dabei Veränderungen an den Verankerungen vornehmen, verändern Sie statisch relevante Bauteile, so dass Sie deswegen einen Bauantrag und statische Nachweisführungen benötigen. Sollte sich darüber hinaus noch eine optische Veränderung der Brüstungsgeländerkonstruktion im Vergleich zur bestehenden ergeben, erfordert diese Veränderung auch eine Beschlussfassung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie verändern nämlich dann Teile des Gemeinschaftseigentums. Unter Berücksichtigung des Gesamtaufwandes kann es durchaus sinnvoll sein, die bestehenden Geländerkonstruktionen, soweit sie technisch bearbeitet werden können, instand zu setzen und das Risiko in Kauf zu nehmen, dass der neuerliche Korrosionsschutz nicht an allen Geländerbereichen dauerhaft nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden kann. Da Außenanstriche häufig innerhalb von fünf Jahren eine Überholung erfordern, müssten Sie dann mit kürzeren Instandhaltungszeiten rechnen. Auch ein neues Geländer ist instand zu halten. Sie sollten für beide Varianten daher den Instandhaltungsaufwand über einen Zeitraum von etwa zwanzig Jahren abschätzen und bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Es ist nicht einfach, die wesentlichen Merkmale und Auswirkungen von möglichen Sanierungsvarianten plausibel aufzuzeigen, damit Sie sich rasch für eine optimale Sanierung entscheiden können. Qualifizierte Architekten, Ingenieure und Sachverständige sollten Sie in die Beratung mit einbeziehen, da sie Ihnen Entscheidungsvorlagen erarbeiten können, die Ihnen sowohl die technischen Randbedingungen, wirtschaftlichen Auswirkungen und auch die Dauerhaftigkeit der möglichen Instandsetzungsvarianten aufzeigen. Für welche Sanierungsart Sie sich letztlich mehrheitlich in der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden, hängt zwar von Ihnen selbst ab, jedoch bietet diese Art der technischen Beratung die Möglichkeit, den zu erzielenden Kompromiss technisch, wirtschaftlich, lebensnah zu begründen und entscheiden zu helfen.

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