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Immobilien: Wenn man im Alter hoch hinaus will Der Einbau von Aufzügen im Altbau ist aufwendig

Im Jahre 2030 wird jeder dritte Berliner über 60 Jahre alt sein. Schlecht, wenn er dann im oberen Geschoss eines Berliner Altbaus wohnt.

Im Jahre 2030 wird jeder dritte Berliner über 60 Jahre alt sein. Schlecht, wenn er dann im oberen Geschoss eines Berliner Altbaus wohnt. Denn noch immer sind die wenigsten davon mit Aufzügen ausgestattet. Bei Neubauten mit mehr als vier Geschossen ist der Bau einer Aufzugsanlage Pflicht. Dagegen genießen Altbauten Bestandsschutz. Vermieter können nicht verpflichtet werden, einen Aufzug einzubauen. Das kann nicht einmal die Mehrzahl der Mieter durchsetzen. Immerhin soll aber noch in diesem Jahr eine neue Bauordnung in Kraft treten, wonach der Einbau von Aufzügen schneller und häufiger genehmigt wird.

Dieter Blümmel vom Hauseigentümerverband geht noch weiter: „Man sollte den Mut haben, Fahrstühle völlig genehmigungsfrei zu stellen!“ Schließlich könne man sogar Einfamilienhäuser nach dem Freistellungsverfahren bauen: Diese Bauten gelten als genehmigt, wenn die Behörde keinen Einspruch erhebt.

Nicht nur älteren Mietern erleichtern Aufzüge das Leben. Wohnungen in den oberen Etagen und im Dachgeschoss lassen sich mit Aufzug auch besser verkaufen . Im Idealfall ist dieser behindertenfreundlich ausgestattet. Vielleicht müssen Berliner Aufzugsbauer auch deshalb nicht über mangelnde Aufträge klagen. Auch wenn beim nachträglichen Einbau Konflikte drohen und baurechtliche Vorschriften diese Maßnahme erschweren.

So scheiden innenliegende Fahrstühle wegen der engen Berliner Treppenhäuser meistens aus. Außenfahrstühle brauchen aber Platz im Hinterhof und müssen genau festgelegte Abstände zur Fassade einhalten. Damit außerdem etwaige Fenster nicht verschattet werden, schreiben die Bauämter häufig Schachtkonstruktionen aus Stahl und Glas vor. Auch die Feuerwehr hat ein Wörtchen mitzureden . Im Notfall darf der Aufzug nicht zur Falle werden. Außerdem darf der Schacht die Arbeit von Löschfahrzeugen nicht behindern.

Schwierig wird der Einbau eines Aufzuges in einem Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentümern. Rechtsanwalt Uwe Wanderer sagt: „Sieht die Teilungserklärung keinen Aufzug vor, dann handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Diese ist nur mit der Zustimmung aller Eigentümer durchsetzbar .“ In der Praxis sei meistens einer dagegen, weil er die Kosten scheue oder die Verschattung seiner Wohnung durch den Schacht befürchte. Ist dies nicht der Fall und die Gemeinschaft einigt sich auf den Aufzugsbau, dann können die Kosten aus der Instandhaltungsrücklage oder aus einer Sonderumlage bestritten werden. Meistens ist eine Umlage ohnehin nötig. Denn Aufzüge sind teuer: Zwischen 50000 und 150000 Euro muss man rechnen, je nach Höhe, Gründung, Ausstattung und Anzahl der Haltestellen.

Und womit müssen die Mieter rechnen? „Der Einbau einer Aufzugsanlage ist eine Modernisierung“, sagt Blümmel. Deshalb müssen alle Mieter mit einer Umlage von elf Prozent der Kosten im Jahr rechnen. Davon sind die Mieter im ersten Stock nicht ausgenommen. Und auch wenn der Aufzug nur zwischen zwei Etagen auf halber Treppe hält, muss man zahlen. Zu den Umlagen kommen noch Unterhaltungskosten hinzu . Vier- bis fünfstellige Summen fallen jährlich für Strom, Überwachung, Reinigung und Sicherheitsprüfungen an. Blümmel empfiehlt, die Mieter im Erdgeschoss von diesen Kosten auszunehmen. Dabei hatten einzelne Gerichte Erdgeschossmieter zur anteiligen Übernahme dieser Betriebskosten verurteilt. Begründung: Diese profitierten, weil sie Wäsche auf dem Waschboden aufhängen konnten.

Ein Lichtblick: Ab dem 1. Januar 2006 ist nicht mehr allein der TÜV befugt, die bestehende Anlagen zu überprüfen, sondern auch private Firmen. Dann ist mit einem Preisrutsch bei den Wartungskosten zu rechnen.

Rita Gudermann

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