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Immobilien: Wer zahlt für die Wertgutachten?

Richter entscheiden, Banken wälzen die Kosten auf Kunden ab – Verbraucherschützer wollen das nicht hinnehmen

Verbraucherschützer wollen Banken und Bausparkassen wegen der Abwälzung der Kosten für Immobilien-Gutachten auf den Kunden zu Rückzahlungen in Millionenhöhe verpflichten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kündigte am vergangenen Mittwoch an, mit einem Musterprozess gegen die Bausparkasse Wüstenrot vor dem Landgericht Stuttgart eine entsprechende Vertrags-Klausel anzugehen. Mit dieser werden die Kosten für Gutachten zur Prüfung von Hypotheken-Darlehen hierzulande üblicherweise dem Kunden aufgebürdet. Sollte der Passus gekippt werden, stünden laut Verbraucherzentrale den Bausparkassen und Banken Rückzahlungen in Millionenhöhe ins Haus. Im konkreten Fall geht es um eine 95-Quadratmeter-Eigentumswohnung in Düsseldorf, bei der Wüstenrot für die Wertermittlung 520 Euro verlangt habe.

Solche Gutachten sind für Bausparkassen und Banken meist Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens – unabhängig davon, ob der Kredit wirklich ausgezahlt wird. Allerdings habe Wüstenrot dem Kunden anschließend nicht einmal einen Blick in das vom Kunden bezahlte Gutachten gewähren oder dieses gar herausgeben wollen. Das Gutachten diene „allein dem finanzierenden Institut, um sein Risiko abzuschätzen“, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies widerspreche Urteilen des Bundesgerichtshofs, wonach Kunden nur für eine erbrachte Dienstleistung zahlen müssen. Damit werde aber das Eigentum des vom Kunden bezahlten Wertgutachtens an die Bausparkasse übertragen.

Sollte die Klausel gekippt werden, könnten Kunden, die für ein Gutachten bezahlt haben, dieses Geld wieder zurückfordern. Verbraucher sollten die Rückforderung bereits jetzt mitteilen, damit Ansprüche nicht verjähren, rieten die Verbraucherschützer.

Außerdem fänden sich in den Darlehens-Verträgen oft Klauseln, mit denen die Kosten des Gutachtens an den Wert des zu beleihenden Objektes geknüpft würden. Damit müsse der Kunde mehr zahlen, wenn die Immobilie teurer ist, obwohl sich die Kosten für das Gutachten nicht automatisch erhöhten. afp

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