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Immobilien: Wie die Gerichte urteilen

Das Fest der Liebe scheint auch die Mieter und Eigentümer von Immobilien nachsichtig zu stimmen: Gerichtsbekannt sind keine Fälle von Auseinandersetzungen wegen greller Lichtketten oder blinkendem Weihnachtsschmuck in Fenstern oder Vorgärten. Häufig kommt es jedoch zu Auseinandersetzungen über die ganzjährige Beleuchtung von Immobilien.

Das Fest der Liebe scheint auch die Mieter und Eigentümer von Immobilien nachsichtig zu stimmen: Gerichtsbekannt sind keine Fälle von Auseinandersetzungen wegen greller Lichtketten oder blinkendem Weihnachtsschmuck in Fenstern oder Vorgärten. Häufig kommt es jedoch zu Auseinandersetzungen über die ganzjährige Beleuchtung von Immobilien.

Das Landgericht Wiesbaden befand, dass die 40 Watt starke Außenlampe eines Hauseigentümers für dessen Nachbarn eine wesentliche Beeinträchtigung sei und deshalb gedimmt werden müsse. Der Beklagte könne nicht von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser Rolläden oder Gardinen vor seinem Fenster anbringt, um von der störenden Lichtquelle weniger beeinträchtigt zu werden. (Az. 10 S 46/01).

Auch moderne Glasarchitektur, in diesem Fall ein transparentes Dach, kann Anlass zu einem Streit geben, der vor Gericht endet. Die Konstruktion brach das Sonnenlicht auf eine Weise, die zu Spiegelungen und Lichtreflexen auf dem benachbarten Grundstück führten. Auch hier verurteilte das Gericht den Eigentümer der Immobilie, diese Beeinträchtigung zu beseitigen. (Landgericht Frankfurt/Main; das Aktenzeichen: 2-11 O 33/94). Tsp

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