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Immobilien: Wie klein ist die Katze?

Vermieter dürfen die Haltung von Tieren in der Wohnung nicht generell verbieten. Aber was ist erlaubt?

WAS STEHT INS HAUS?

Wir sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Kurz vor Weihnachten lief uns eine vermutlich ausgesetzte Katze zu, die wir gerne behalten würden, wenn sich nicht doch noch der Eigentümer des Tieres meldet. Da in unserem Mietvertrag aber eine Klausel enthalten ist, die das Halten von Hunden und Katzen eigentlich verbietet, haben wir Kontakt mit unserem Vermieter aufgenommen. Der aber stimmte mit dem Hinweis auf die Klausel im Vertrag nicht zu. Kann man erfolgreich gegen solche Regeln vorgehen? Und dürfen wir die Katze zunächst erst mal behalten?

WAS STEHT IM GESETZ?

Ihre Chancen stehen zumindest nicht schlecht. Denn Kleintiere zu halten darf auch in städtischen Wohngebieten nicht generell verboten werden. Und die meisten Gerichte zählen Katzen zu den Kleintieren. Ob Sie generell Tiere halten dürfen, hängt vom konkreten Wortlaut Ihres Mietvertrages ab: Steht dort nichts Einschränkendes, kann ohne Weiteres ein Haustier angeschafft werden. Handelt es sich allerdings um gefährliche Exemplare, zum Beispiel eine giftige Schlange, Vogelspinnen oder einen Kampfhund, kann der Vermieter jederzeit fordern, das Tier wieder abzuschaffen. Unwirksam ist es dagegen, wenn Haustiere jeder Art per Mietvertrag verboten werden. Kleintiere wie Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal, was im Vertrag steht. Zulässig ist aber, wenn der Mietvertrag verbietet, einen Hund in der Wohnung zu haben. Legt sich der Mieter dennoch ein solches Tier zu, kann der Vermieter verlangen, dass es wieder abgeschafft wird. Und steht im Vertrag, dass der Vermieter der Haltung eines Hundes zustimmen muss, dann muss der Mieter um Erlaubnis fragen. Der Vermieter darf dann aber nicht willkürlich dem einen Mieter einen Hund erlauben und dem anderen nicht: Leben bereits solche Tiere im Haus, braucht ein Vermieter gute Gründe, wenn er weitere nicht zulassen will. Wenn Tiere allerdings die übrigen Mieter belästigen oder gar eine Gefahr für die anderen darstellen, kann die Zustimmung jederzeit widerrufen werden.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

Wenn in Ihrem Mietvertrag die Haltung sämtlicher Tiere, also auch die von Kleintieren, verboten ist, dann ist das unwirksam. Und wenn Ihre zugelaufene Katze andere Mitbewohner nicht stört und die kleine Katze nicht einmal ein großer gefährlicher Tiger wird, spricht alles dafür, das Tier zu behalten. Gestattet ist dann jedoch nur ein der Wohnung angemessener Umfang – sprich, es sollten nicht gerade 30 oder 40 Katzen werden. Die Haltung anderer Tiere, die nicht zu den Kleintieren zählen, kann jedoch grundsätzlich per Mietvertrag verboten werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof aber 2007 entschieden, dass eine schematische Betrachtungsweise nicht sinnvoll ist, sondern jeweils im Einzelfall entschieden werden muss, ob das Tier in der Mietwohnung bleiben darf oder nicht. Und das ist auch vernünftig so.

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