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Immobilien: Wie kommen die Signale ins Haus?

Hintergrundinformationen und Tips im "Leitfaden Kabelfernsehen für Mieter und Eigentümer"VON ANDREAS LOHSE"Fernsehen total" - so titelte der Spiegel 1982, als Bonn den Weg freigab für die Verkabelung der Republik."Ein Fernsehschwall von 30 oder mehr Programmen, Spielfilmen und Shows frei Haus und für alle Lebenslagen" - Drohung oder Verheißung?

Hintergrundinformationen und Tips im "Leitfaden Kabelfernsehen für Mieter und Eigentümer"VON ANDREAS LOHSE"Fernsehen total" - so titelte der Spiegel 1982, als Bonn den Weg freigab für die Verkabelung der Republik."Ein Fernsehschwall von 30 oder mehr Programmen, Spielfilmen und Shows frei Haus und für alle Lebenslagen" - Drohung oder Verheißung? Ein neues Medienzeitalter wurde jedenfalls seinerzeit ausgerufen, vergleichbar dem Ausbau des Eisenbahnnetzes im vergangenen Jahrhundert.Heute fahren wir ganz selbstverständlich mit der Eisenbahn - und sind auf dem Daten-Highway unterwegs.Ist das Kabelfernsehen da noch Thema? "Rechtlich schon", meint man beim Hausbesitzerverband "Haus & Grund" und veröffentlichte einen "Leitfaden Kabelfernsehen für Mieter und Eigentümer".Denn schließlich, so ermittelte der Autor Frank-Georg Pfeifer, seien in der Bundesrepublik Mitte vergangenen Jahres erst 45 Prozent aller Haushalte tatsächlich an das Kabelnetz angeschlossen gewesen.Insofern tauchten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Anschlusses immer wieder Fragen auf, die in der Rechtsprechung und Fachliteratur unterschiedlich bewertet werden, beobachtete Pfeifer.Die Ansichten wichen dabei zum Teil kraß voneinander ab. Der Leser - auch der juristisch unbedarfte - wird in drei Schritten informiert.Als Auftakt gibt es eine gehörige Portion Technik: Wie funktioniert Kabelfernsehen? Wie kommen die Signale in Haus oder Wohnung, und wie werden sie dort an die Empfänger verteilt? Welche technischen Bestimmungen sind zu beachten? Daß es für Hausbesitzer und Wohnungsinhaber durchaus lohnend sein kann, sich gegenüber den ausführenden Handwerksbetrieben hinsichtlich der Qualität der Installation abzusichern, zeigt der Test von Anschlußkabeln durch eine Fachzeitschrift: Während das billigste Kabel für 10 Mark mit "hervorragend" bewertet wurde, erwies sich das teuerste für 246 Mark als "völlig unzureichend".Der Jurist Pfeifer empfiehlt deshalb, sich vom Installateur schriftlich garantieren zu lassen, daß die Anlage tauglich ist und sämtliche Vorschriften eingehalten werden.Eine Mustererklärung ist praktischerweise gleich formuliert. Anschließend gibt es eine Fülle von juristischen Einzelheiten sowohl für den Bereich Wohnungsmietrecht als auch für Eigentumswohnungen.Häufig zu lösendes Problem: Muß ein Mieter der Verkabelung seiner Wohnung zustimmen? Dem Autor zufolge kann der Eigentümer eines Mietshauses beispielsweise seine Wohnungen nur dann gegen den Willen der Mieter verkabeln, wenn dadurch der Wohnwert verbessert wird.Sei dies der Fall, habe der Mieter die Anschließung zu dulden und müsse zudem eine Modernisierungsumlage zahlen, darüber hinaus auch die monatlichen Entgelte und Betriebskosten.Allerdings, so gibt Pfeifer zu bedenken, verneinten auch verschiedene Amtsgerichte die Erhöhung des Wohnkomforts und lehnten die Mieterhöhung wegen eines Kabelanschlusses ab. In Berlin jedoch erließ das Kammergericht bereits 1985 einen Rechtsentscheid, demzufolge der Anschluß einer Mietwohnung an das Kabelfernsehen "bei dem derzeitigen Stand der Technik im Land Berlin eine Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume" darstelle.Gleichzeitig beschieden die Richter, daß der Mieter eine Umrüstung auf den Empfang von Kabelfernsehen bei gleichzeitiger Beseitigung des Anschlusses der Mietwohnung an die vertraglich zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsantenne nicht zu dulden brauche, "wenn und so lange die Gemeinschaftsantenne ihm den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, deren inhaltlich unveränderte, vollständige und zeitgleiche Einspeisung in das Kabelfernsehen nicht gesetzlich gewährleistet ist" (8 ReMiet 874/85).Wer also ein per Antenne verbreitetes Programm per Kabelanschluß nicht mehr empfangen kann, muß den Austausch und damit eine Verschlechterung des Komforts nicht hinnehmen. Im zweiten Teil des Büchleins dreht sich alles um einschlägige Prozesse - was vor allem Juristen interessieren dürfte.Die Bandbreite der hier zitierten Urteile umfaßt sowohl Hörfunk als auch Fernsehen, Gemeinschafts-, Individual-, aber auch Parabolantennen.Ein Stichwortverzeichnis im dritten Teil des Buches rundet das Werk ab. Fazit: Ein verständlicher Ratgeber vorzugsweise für Juristen.Hausbesitzern und Verwaltern größerer Bestände kann er als Hintergrundinformation ebenfalls dienlich sein, sofern sie Verkabelungen planen.Für Mieter allerdings dürfte der Leitfaden nur dann praktischen Wert haben, wenn sie sich in Erwartung eines Rechtsstreits vorab sachkundig machen wollen. Frank-Georg Pfeifer: Kabelfernsehen.Ein Leitfaden für Eigentümer und Mieter.Herausgeber: Haus & Grund Deutschland.ISBN 3-927776-32-7.15 Mark.

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