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Wohnungsmarkt: „Wer bestellt, der bezahlt“

Große Koalition verständigt sich auf neue Regeln für Mietwohnungen mit Risiken und Nebenwirkungen.

Das künftige Regierungsbündnis in Berlin hat sich auf neue Schutzregeln für Mieter verständigt. Mieterhöhungen sollen begrenzt werden. Bei einer Modernisierung des Hauses soll per Gesetz verhindert werden, dass die Zusatzkosten die Mieter überfordern. Die Immobilienbranche beklagt eine Überregulierung. Sie werde genau das verhindern, was Ziel der Politiker sei: mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Wo gibt es Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt?

Dass bezahlbare Wohnungen knapp werden, ist vor allem in begehrten Vierteln vieler Ballungsräume ein akutes Problem. Seit 2008 sind die Mieten in deutschen Großstädten um mehr als zehn Prozent gestiegen und rangieren weit über dem Niveau ländlicher Regionen, wie der jüngste Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung ergab. Mit durchschnittlich 7,37 Euro netto kalt je Quadratmeter lagen Großstadtmieten um 42 Prozent höher als in dünn besiedelten Kreisen. Schwierig sei die Wohnungssuche oft besonders für Haushalte mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern.

Wie wollen SPD und Union Erhöhungen für neue Mieter bremsen?

Im Koalitionsvertrag ist festgelegt: Die Bundesländer sollen die Möglichkeit erhalten, zunächst für fünf Jahre Gebiete mit Wohnungsmangel auszuweisen – das sind vor allem besonders begehrte Stadtviertel. Dort darf ein Eigentümer bei einer Wiedervermietung maximal einen Mietpreis verlangen, der zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Lag die bisherige Miete aber schon über dieser Marke, muss sie nicht gesenkt werden. Die Zehn-Prozent-Grenze gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten und nicht nach einer umfassenden Modernisierung.

Was gilt künftig für Altmieter?

Es bleibt bei der Regelung, wonach in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen darf. In allen übrigen Gebieten sind 20 Prozent Erhöhung in drei Jahren erlaubt.

Was passiert bei der Modernisierung einer Wohnung?

Wird ein Haus energiesparend saniert, sollen Vermieter die Kosten nur zu zehn statt zu elf Prozent auf die Miete umlegen können – und auch nur so lange, bis sie das ausgegebene Geld wieder hereingeholt haben. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen kritisiert Details dieser Regelung (siehe dazu Seite I1). Wenn etwa Dämmmaterial nach 25 Jahren erneuert werden müsse, dürften Hausbesitzer das nicht mehr auf die Mieter umlegen.

Wie soll der Wohnungsbau angekurbelt werden?

Der Bund will die Kommunen laut Koalitionsvertrag dabei unterstützen, verbilligt Grundstücke an Investoren abzugeben. Mit jährlich 518 Millionen Euro an die Länder soll der soziale Wohnungsbau wiederbelebt werden. Außerdem vorgesehen ist ein neues Programm zum altersgerechten Umbau von Wohnungen. Anders als zwischenzeitlich einmal angedacht wird es keine Neuauflage der vor einigen Jahren abgeschafften degressiven Abschreibung geben. Diesen Steuervorteil hatten vor allem Immobilienunternehmer gefordert. Auch ohne diesen Anreiz zieht der Wohnungsbau wieder an.

Was ist neu bei Maklern?

Hier gilt künftig das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“. Damit ist es bald vorbei mit der Praxis, dass in der Regel der wohnungssuchende Mieter zahlt. Künftig soll es auch möglich sein, dass Makler unabhängig vom Erfolg honoriert werden, entsprechend ihrem Aufwand.

Was kritisiert der Mieterbund?

Die grobe Richtung der Beschlüsse stimme, stellte der Mieterbund fest. Er hätte sich jedoch eine flächendeckende Mietpreisbremse gewünscht. Entscheidend sei aber, dass dieses Instrument nun etwa in Universitätsstädten komme. Die Neuregelungen zu den Modernisierungskosten führten noch nicht dazu, dass diese sozial gerecht verteilt würden. Gut sei die geplante Einführung von Härtefallklauseln, die Mieter vor sprunghaften Mietsteigerungen schützen soll. (dpa)

Bernd Röder, Sascha Meyer

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