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Immobilien: Zeit ist Geld

Wie rechtzeitig muss ein Mieter seinem Hausherrn einen Schaden in der Wohnung melden?

WAS STEHT INS HAUS?

Seit diesem Jahr hat mein Vermieter einen Hausmeister eingestellt, der sich angeblich um alles kümmern soll. Ich habe die Gelegenheit genutzt und ihm mitgeteilt, dass schon seit einem guten Jahr in meinem Badezimmer einige Fliesen gerissen sind und erneuert werden müssen. Jetzt bekam ich eine Mitteilung von meinem Vermieter, dass ich für die Erneuerung der Fliesen selbst aufkommen soll, weil die Garantiezeit bei seinem Fliesenleger seit Ende vergangenen Jahres abgelaufen sei. Ich hätte den Schaden unverzüglich melden müssen. Muss ich die Fliesen wirklich bezahlen?

WAS STEHT IM GESETZ?

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in Ordnung zu halten. Er muss also für alle erforderlichen Reparaturen eine Firma beauftragen oder selbst vornehmen. Allerdings kann er das nur, wenn er auch über einen aufgetretenen Schaden informiert ist. Daher verpflichtet das Gesetz den Mieter, dem Vermieter alles mitzuteilen, was ungewöhnlich ist und als Schaden anzusehen sein kann. Der Mieter muss natürlich nicht nach Schäden suchen, sondern muss nur das melden, was jedem anderen Mieter auch bei üblicher Aufmerksamkeit aufgefallen wäre. Auch besondere Sachkenntnisse sind nicht erforderlich. Wenn der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt, hat er unter Umständen Sanktionen zu befürchten. Zum einen darf er wegen eines erkannten Mangels, den er nicht gemeldet hat, die Miete nicht mindern und zum anderen auch deswegen keinen Schadensersatz fordern. Auch eine fristlose Kündigung, ohne dem Vermieter zuvor eine Frist zur Reparatur eingeräumt zu haben, ist unzulässig. Andererseits kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz verlangen, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter den Mangel nicht oder nicht rechtzeitig dem Vermieter angezeigt hat. Der Mieter haftet allerdings nur dann, wenn er das Unterlassen der Anzeige auch zu vertreten hat, er also verantwortlich zu machen ist. Das wäre dann nicht der Fall, wenn beispielsweise der Vermieter den Mangel schon kannte oder sein Hausmeister Bescheid wusste.

UND WIE STEHEN SIE DAZU?

In Ihrem Fall spricht zunächst zu Ihren Gunsten, dass Sie dem Hausmeister die Situation geschildert haben. Offenbar hat dieser die Angelegenheit auch sofort an Ihren Vermieter weitergegeben. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass ein Mangel unverzüglich zu melden ist, also ohne schuldhaftes Zögern. Daher wären Sie verpflichtet gewesen, die Anzeige schon im vergangenen Jahr beim erstmaligen Auftreten der Risse abzugeben. Soweit der Vermieter deswegen einen Schaden erleidet, sind Sie ersatzpflichtig. Da der Vermieter aufgrund der verzögerten Meldung gegenüber seinem Haushandwerker die Gewährleistungsrechte verloren hat, er die Reparaturen jetzt selber zahlen muss, ist ihm in Höhe der Reparaturkosten ein Schaden entstanden. Der Vermieter kann also die Reparaturen vornehmen lassen – und Ihnen die Rechnung schicken.

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