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Wirtschaft: In der Zentrale von Daimler-Chrysler ist um 19 Uhr Schluss Konzern verliert im Streit um Überstunden vor Arbeitsgericht

Stuttgart (brb/HB). Ein Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg dürfte Gewerkschaften und Betriebsräten in vielen Unternehmen auffordern, ihre Betriebsvereinbarungen zu Gleitzeiten und Überstunden zu überprüfen.

Stuttgart (brb/HB). Ein Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg dürfte Gewerkschaften und Betriebsräten in vielen Unternehmen auffordern, ihre Betriebsvereinbarungen zu Gleitzeiten und Überstunden zu überprüfen. Richter Ulrich Hensinger gab am Donnerstag der Klage der IG Metall und Betriebsräten der Daimler-Chrysler AG wegen zahlreicher verfallener Überstunden auf Gleitzeitkonten statt. Daimler-Chrysler muss künftig in seiner Konzernzentrale in Stuttgart darauf achten, dass Mitarbeiter nur zwischen 6 und 19 Uhr arbeiten und keine Überstunden mehr unbezahlt verfallen. Bei Verstößen droht dem Autokonzern ein Ordnungsgeld von 250000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft für die Vorstandsmitglieder. Anlass der Klage war ein Streit um die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung vom Oktober 1999. Diese Vereinbarung zur flexiblen und gleitenden Arbeitszeit gilt für 12000 Beschäftigte in der Zentrale und sieht einen Arbeitszeitrahmen zwischen 6 und 19 Uhr vor. Jede Abteilung kann zwischen zwei Gleitzeitmodellen wählen. Entweder darf in der Abteilung die Sollarbeitszeit pro Monat 30 Stunden über- oder 15 Stunden unterschritten werden. Die andere Variante sieht eine Jahresarbeitszeit vor mit einer Schwankungsbreite nach oben und unten von 100 Stunden. Arbeitszeit, die über den Obergrenzen liegt, verfällt. Minusstunden werden vom Gehalt abgezogen.

Angeblich 750000 Überstunden

Beim Streit zwischen Betriebsrat und Management geht es darum, dass laut Vereinbarung Vorgesetzte und Mitarbeiter verpflichtet sind, bei Überschreitung einen Zeitausgleich zu planen. Das aber funktioniert nicht, argumentieren die Betriebsräte und begründen ihre Klage mit 750000 verfallenen Überstunden pro Jahr. Dies entspreche einer unentgeltlichen Leistung in Höhe von 500 Arbeitsplätzen. Der Konzern spare dadurch pro Jahr mindestens 50 Millionen Euro.

Daimler-Chrysler widerspricht dieser Rechnung und hat angekündigt, Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Das Unternehmen bezeichnete den Beschluss des Gerichts „als Rückschritt". Die Souveränität der Mitarbeiter über ihre Arbeitszeit werde eingeschränkt. In erster Instanz hatte der Konzern noch Recht bekommen. Das Arbeitsgericht war der Ansicht, es sei den Mitarbeitern zumutbar, sich selbst rechtzeitig um einen Ausgleich der Überstunden zu bemühen. Erst wenn der Vorgesetzte das verweigere, sei Schadenersatz denkbar.

Herbert Hilger vom Arbeitgeberverband Südwestmetall befürchtet jetzt, dass in anderen Unternehmen IG Metall und Betriebsräte ihre Betriebsvereinbarungen auf das Landgerichtsurteil hin überprüfen werden. Hans Baur von der IG Metall in Stuttgart erwartet, dass der Beschluss des Landesarbeitsgerichts präventiv wirke. Er glaubt, dass das Urteil anderen Betriebsräten Mut macht, in ähnlichen Fällen ebenfalls Auseinandersetzungen zu führen. In einem Punkt sind die Arbeitnehmer allerdings unterlegen: Das Gericht sprach den Betriebsräten kein Durchsetzungsrecht bei der Einhaltung der Höchstgrenze der täglichen Arbeitzeit von zehn Stunden zu. Dafür sei die Gewerbeaufsicht zuständig.

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