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Wirtschaft: In die Verlängerung

Eigentlich muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt liegen. Doch viele schaffen das nicht

Manch einer würde gern, aber er kann nicht: Weil vielen Sparern noch immer die Jahressteuerbescheinigungen ihrer Bank fehlen, werden sie es in diesem Jahr nicht schaffen, ihre Steuererklärung fristgerecht abzuliefern. Nachdem die Commerzbank ihre Kunden bereits vor einiger Zeit vorgewarnt hat, verschickt jetzt auch die Deutsche Bank Briefe an die Anleger. Darin rät das Institut den Steuerzahlern, vorsorglich eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt zu beantragen, weil sich die Unterlagen von der Bank weiter verzögern.

FRIST

Die Anleger stehen unter Zeitdruck, und der wächst von Tag zu Tag. Die Steuererklärung für 2009 muss bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingegangen sein. Die Frist gilt für all diejenigen, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Betroffen sind Selbstständige und Rentner, deren Einkünfte über dem Grundfreibetrag – 2009 waren es für Alleinstehende 7834 Euro – liegen.

Arbeitnehmer müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererklärung abliefern, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Eine Abgabepflicht besteht etwa dann, wenn man sich auf der Steuerkarte Freibeträge hat eintragen lassen. Auch Ehegatten, die die Steuerklassen III und V gewählt haben, müssen bis Ende dieses Monats mit dem Fiskus abrechnen. Dasselbe gibt, wenn ein Zweitjob über die Steuerklasse VI abgerechnet wurde oder wenn man Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I) oder Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat.

MEHR ZEIT

Arbeitnehmer, die nur ihren Arbeitslohn bekommen haben, können sich mit der Steuer länger Zeit lassen. Egal wie hoch das Gehalt war, für sie gilt die sogenannte Antragsveranlagung. In einem solchen Fall hat man vier Jahre Zeit für die Steuererklärung, „für 2009 endet die Frist am 31. Dezember 2013“, betont Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Wer mit einer Erstattung rechnet, sollte jedoch im eigenen Interesse schneller abrechnen.

Nicht ganz so viel Zeit können sich diejenigen lassen, die eigentlich bis zum 31. Mai abrechnen müssten, sich die Steuererklärung jedoch von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen. Sie gewinnen dadurch einige Monate und müssen ihre Unterlagen erst am Jahresende abliefern.

ANTRAG

Wer sich dagegen selbst an seine Steuer machen will, aber jetzt schon merkt, dass er es bis zum 31. Mai nicht schafft, sollte sich mit seinem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und eine Verlängerung der Frist beantragen. „Ein kurzer Brief mit Gründen und der Beantragung einer stillschweigenden Fristverlängerung reicht aus“, weiß Steuerberater Wawro. Rührt sich das Finanzamt nicht, gilt die Verlängerung als stillschweigend erteilt. „Meist genügt auch eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt“, berichtet Wawro.

Dem Finanzamt sollte man kurz mitteilen, warum man die Frist nicht einhalten kann. Das können fehlende Unterlagen sein – etwa die Jahressteuerbescheinigung –, aber auch Krankheit, eine längere Abwesenheit oder Arbeitsüberlastung können eine Verlängerung rechtfertigen. „Man sollte dem Fiskus auch die neue Frist nennen“, empfiehlt Uwe Rauhöft. Zu lang sollte sie nicht sein, rät der Experte. Drei zusätzliche Monate sollten reichen. Merkt man, dass die erste Verlängerung nicht reicht, kann man eine weitere Fristverlängerung beantragen. Ob diese gewährt wird, hängt vom Finanzamt ab.

ZUSCHLAG

Die Finanzämter sind in aller Regel großzügig, wenn es darum geht, den Steuerzahlern mehr Zeit zu gewähren. Allerdings nur, wenn die Bürger das auch beantragen. Keinesfalls sollte man einfach den Kopf in den Sand stecken, die Frist überziehen und darauf hoffen, dass alles gut geht. Notfalls kann man auch noch bei der verspäteten Abgabe der Erklärung – nachträglich – die Fristverlängerung beantragen, rät Steuerexperte Uwe Rauhöft.

Der Fiskus hat viele Möglichkeiten, den Steuerzahlern Dampf zu machen. Das Amt kann Zwangsgelder androhen und festsetzen. Es kann auch einen Verspätungszuschlag erheben. Dieser kann bis zu zehn Prozent der festzusetzenden Steuer betragen. Achtung: Grundlage ist hier nicht die mögliche Steuernachzahlung, sondern die Höhe der Steuern vor Abzug von Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und weiteren Abzugsmöglichkeiten. Liegt die Steuerlast bei 12 000 Euro im Jahr, summiert sich schon ein bescheidener Verspätungszuschlag von zwei Prozent auf 240 Euro. Wer mit einem solchen Zuschlag belegt wird, kann versuchen, das Finanzamt zu erweichen. „Bitten Sie um einen Erlass“, rät Uwe Rauhöft vom NVL. Wenn man gute Gründe für die Verspätung vorweisen kann, könne man oft auf Großzügigkeit in den Amtsstuben hoffen, heißt es beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Außer Zwangsgeldern und Verspätungszuschlägen hat das Finanzamt noch ein weiteres Instrument, um den Steuerzahler an die Kandare zu nehmen. Der Sachbearbeiter kann die Steuerschuld schätzen. Da die geschätzte Summe meist weit über der tatsächlichen liegt, sorgt das für den nötigen Leidens- und Zeitdruck. Damit der Schätzungsbescheid nicht bestandskräftig wird, muss man innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen und die richtige Steuererklärung beifügen.

EINSPRUCH

Der Einspruch ist auch ein möglicher Ausweg für alle, die ihre Steuererklärung bereits jetzt machen möchten, obwohl sie noch auf Unterlagen warten. Notfalls kann man die Werte des Vorjahres einsetzen, dann gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und die richtigen Angaben nachschieben. Vorausgesetzt, die Banken haben bis dahin geliefert.

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