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Wirtschaft: „In wenigen Fällen können Fehler passiert sein“

Herr Articus, der Bundeswirtschaftsminister wirft den Kommunen vor, Sozialhilfeempfänger zu Unrecht als arbeitsfähig deklariert und sie so in den Verantwortungsbereich des Bundes abgeschoben zu haben. Dass in wenigen Fällen Fehler passieren, wenn eine Millionen Menschen von einem Leistungssystem in ein neues wechseln, will ich nicht in Abrede stellen.

Herr Articus, der Bundeswirtschaftsminister wirft den Kommunen vor, Sozialhilfeempfänger zu Unrecht als arbeitsfähig deklariert und sie so in den Verantwortungsbereich des Bundes abgeschoben zu haben.

Dass in wenigen Fällen Fehler passieren, wenn eine Millionen Menschen von einem Leistungssystem in ein neues wechseln, will ich nicht in Abrede stellen. Aber dass hier systematisch Menschen hinübergeschoben worden sind, damit die Kommunen Geld sparen, ist nicht der Fall.

Warum sind Sie sich da so sicher?

Im Rahmen des Grundsicherungsgesetzes, also unabhängig von Hartz IV, sind in den letzten 24 Monaten alle Sozialhilfeempfänger daraufhin überprüft worden, ob sie dauerhaft erwerbsunfähig sind. Das ist also bereits geklärt worden. Außerdem gelten nicht alle Suchtkranken automatisch als dauerhaft erwerbsunfähig. Im Gegenteil, Hartz IV sieht genau für solche Gruppen Wiedereingliederungshilfen in den Arbeitsmarkt vor.

Also gibt es keine strittigen Fälle?

Jedenfalls nicht so viele, dass sie größeren Einfluss auf die Arbeitslosenstatistik haben, wie jetzt der Eindruck erweckt wird. Für die strittigen Fälle gibt es im übrigen im Gesetz ein geordnetes Verfahren mit Einigungsstellen.

Stephan Articus

ist Geschäfts-

führendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetags . Das Gespräch mit ihm führte Dagmar Rosenfeld.

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