zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Infogesetz – der zweite Versuch Verbraucherministerium legt neuen Entwurf vor

Berlin - Die Bundesregierung will das umstrittene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) jetzt erneut auf den Weg bringen. Nach Informationen des Tagesspiegels aus Ministeriumskreisen hat das zuständige Bundesverbraucherschutzministerium bereits einen Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien geschickt.

Berlin - Die Bundesregierung will das umstrittene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) jetzt erneut auf den Weg bringen. Nach Informationen des Tagesspiegels aus Ministeriumskreisen hat das zuständige Bundesverbraucherschutzministerium bereits einen Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien geschickt.

Der neue Entwurf entspricht bis auf wenige redaktionelle Änderungen dem von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossenen Gesetz, das im Dezember an Bundespräsident Horst Köhler gescheitert war. Köhler hatte das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unterschrieben und hatte so verhindert, dass das VIG in Kraft tritt.

Das neue Gesetz soll den Zugang von Bürgern und Verbänden zu Behördendaten verbessern. Zudem soll es den Behörden weitergehende Befugnisse geben, bei Lebensmittelskandalen die Namen der betroffenen Firmen zu nennen.

Bundespräsident Köhler hatte das Gesetz gestoppt, weil der Bund in seinem Bundesgesetz auch Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben übertragen wollte. Für Köhler war das ein Verstoß gegen die Föderalismusreform.

Den Bedenken des Präsidenten will das Ministerium nun mit einer einfachen redaktionellen Änderung Rechnung tragen. Das Wort „Gemeinde“ findet sich im neuen Entwurf nicht mehr. Stattdessen ist nur noch von den „nach Landesrecht zuständigen Stellen“ die Rede. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts, weil die nach Landesrecht zuständigen Stellen in vielen Fällen die Gemeinden sein dürften.

Auch bei den Fristen hat es eine kleine Änderung gegeben. Statt drei dürfen sich die Behörden jetzt nur noch zwei Monate Zeit lassen, um dem Bürger zu antworten. Muss das Amt keine Rücksprache bei Firmen oder dritten Stellen nehmen, schmilzt die Frist auf einen Monat (vorher zwei) zusammen. Diese Änderungen waren bereits während des Gesetzgebungsverfahrens vom Verbraucherschutzministerium zugesagt worden.

Während das Ministerium damit rechnet, dass das neue Gesetz problemlos bis zum Herbst über die Bühne geht, hat die Opposition bereits Widerstand angekündigt. Hans-Michael Goldmann, verbraucherpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, forderte „inhaltliche Verbesserungen, um tatsächlich mehr Verbraucherschutz zu ermöglichen“. Auch nach Meinung der Grünen muss das VIG dringend überarbeitet werden. In seiner jetzigen Form sei es weder bei Lebensmittelskandalen eine große Hilfe, noch gebe es Bürgern Informationsrechte gegenüber Unternehmen. „In dieser Form sollte man das Gesetz lieber ganz lassen“, sagte Fraktionsvize Bärbel Höhn dem Tagesspiegel: „Die Leute werden enttäuscht sein.“

Zur Startseite