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Wirtschaft: Insidergeschäfte: Krumme Börsengeschäfte werden zu selten verfolgt

Krumme Börsengeschäfte werden in Deutschland zu selten und wenn, dann zu milde bestraft. Nach Ansicht von Georg Wittich, Präsident des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe), sollten im vierten Finanzmarkt- Förderungsgesetz, das derzeit erarbeitet wird, schärfere Sanktionsmöglichkeiten verankert werden.

Krumme Börsengeschäfte werden in Deutschland zu selten und wenn, dann zu milde bestraft. Nach Ansicht von Georg Wittich, Präsident des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BAWe), sollten im vierten Finanzmarkt- Förderungsgesetz, das derzeit erarbeitet wird, schärfere Sanktionsmöglichkeiten verankert werden. "Die bisherige Praxis kann nicht zufrieden stellen, wir müssen über zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten nachdenken", sagte Wittich am Mittwoch auf der BAWe-Jahres-Pressekonferenz. Seit 1995 - als das Insidervergehen und damit das Ausnutzen von vorab bekannten Information für den Kauf oder Verkauf von Aktien unter Strafe gestellt wurde - gab es bisher nur eine Verurteilung. Dies traf im vergangenen Jahr den ehemaligen Kölner Oberstadtdirektor und SPD-Oberbürgermeister-Kandidaten Klaus Heugel. 15 mal ergingen Strafbefehle, die zweimal mit Gefängnisstrafen auf Bewährung verbunden waren.

Heugel hatte durch Insidergeschäfte mit Aktien von Felten & Guilleaume Energietechnik einen Gewinn von 15 180 Mark erzielt und wurde zu einer Geldstrafe von 37 500 Mark verurteilt. Daneben wurden im vergangenen Jahr noch zwei Insider mit Strafbefehlen belegt, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind. Dies sind für BAWe-Chef Wittich die richtigen Konsequenzen. Aber sie sind immer noch Ausnahmen. Im vergangenen Jahr waren die Wertpapieraufseher in 51 Fällen Insidern auf der Spur, davon 19 mal am Neuen Markt. 22 mal erstatteten sie Anzeige und gaben damit die Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab. Im laufenden Jahr hat das BAWe weitere 28 Verfahren eingeleitet, davon 18 am Neuen Markt. Mittlerweile liegen der Staatsanwaltschaft neun weitere Anzeigen vor.

Die Ermittlungen gegen Insider werden nach Ansicht von Wittich viel zu oft eingestellt, auch wenn dies in manchen Fällen mit einer Geldauflage verbunden ist. "Aber dies ist keine echte Sanktion", sagt der BAWe-Chef. Seit 1995 wurden 90 Insiderverfahren abgebrochen, 34 mal gab es eine Geldauflage. Allein im vergangenen Jahr wurden die Ermittlungen in 37 Fällen eingestellt. Nur vier mal wurden Geldauflagen ausgesprochen.

Den Staatsanwälten selbst macht Wittich keine Vorwürfe, sie seien einfach überlastet. Er betont jedoch die Bedeutung schärferer Sanktionen für den Finanzplatz Deutschland. "Insiderfälle schaden dem Ansehen eines Kapitalmarktes."

Auch mit der Praxis bei Ad-hoc-Mitteilungen, mit denen die Unternehmen für den eigenen Aktienkurs wichtige Zahlen und Ereignisse bekannt geben sollen, ist Wittich nicht zufrieden. Fast 5 700 dieser Mitteilungen gab es im vergangenen Jahr, die Hälfte davon am Neuen Markt. 61 mal leitete das Amt Prüfungsverfahren ein, davon wiederum 34 am Neuen Markt. Im laufenden Jahr wurde das BAWe in weiteren 55 Fällen aktiv. In sechs Fällen wurden 2000 Bußgelder zwischen 10 000 und 200 000 Mark verhängt, weil die Mitteilungen zu spät kamen oder wichtige Tatsachen überhaupt nicht kundgetan wurden. In einigen Fällen, so Wittich, habe auch der Verdacht bestanden, dass die Unternehmen falsche Meldungen - etwa über angeblich geschlossene wichtige Verträge - in die Welt gesetzt hatten, um den Kurs der eigenen Aktie zu stützen. "Besonders am Neuen Markt sind Unternehmen oft zögerlich mit der Bekanntgabe schlechter Nachrichten, das ist strafrechtlich durchaus relevant." Auch in Sachen Ad-hoc-Mitteilungen fehlten dem BAWe die notwendigen Ermittlungsbefugnisse, sie liegen bei der Staatsanwaltschaft. In diesem Fall allerdings hat das Bundesfinanzministerium bereits zugesichert, die Überwachung solcher Marktmanipulationen allein dem BAWe zu übertragen.

ro

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