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Windhorst

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Insolvenzantrag: Lars Windhorst siegt vor Gericht

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag gegen die Firma von Lars Windhorst abgelehnt. Laut Amtsrichter Carsten Gradl ist der Antrag von Audley Capital unzulässig.

Zwar habe der britische Hedge-Fonds schlüssig dargelegt, eine Forderung von 29,4 Millionen Euro gegen die Investmentfirma Vatas zu haben, deren Geschäftsführer Windhorst ist. Vatas habe diese Forderung vor dem Landgericht Berlin aber bestritten. Gradl wolle dem Zivilprozess zwischen Audley und Vatas nicht vorgreifen und lehne den Antrag ab. Ein Audley-Sprecher sagte, die Entscheidung komme nicht überraschend.

Windhorst wollte den Fall im Detail nicht kommentieren. Es sei so gekommen, wie er erwartet habe, sagte er. Die Annahme, Vatas sei insolvent, habe jeder Grundlage entbehrt. Ob er nun seinerseits Audley wegen Rufschädigung verklagt, ließ Windhorst offen. Audley hatte nicht nur einen Insolvenzantrag gestellt, sondern Windhorst auch wegen Insolvenzverschleppung angezeigt. Dieses ungewöhnlich aggressive Vorgehen war in Finanzkreisen mit Unverständnis beobachtet worden.

Der Streit zwischen Vatas und Audley geht auf ein misslungenes Gemeinschaftsprojekt zurück. Beide investierten zweistellige Millionenbeträge in den Altersheimbetreiber Curanum. Aktuell hält Vatas 12,2 Prozent an dem Unternehmen, Audley 9,2 Prozent. Audley aber kaufte seine drei Millionen Aktien für 8,50 Euro pro Stück im Dezember nach eigenen Angaben nur, weil es eine Zusage von Vatas gab, das Paket im April zum Preis von 9,80 Euro je Aktie abzunehmen. Im Hintergrund stand die Annahme, es stehe kurzfristig die Übernahme von Curanum durch einen anderen Investor bevor.

Tatsächlich aber fand kein Verkauf statt und die Curanum-Aktie fiel bis zum April auf fünf Euro. Als Audley seine Option zog und die Aktien für 9,80 Euro an Vatas verkaufen wollte, lehnte Windhorst ab. Daraufhin verklagte Audley ihn vor dem Landgericht Berlin. Dieser Prozess beginnt am 30. Juli. iw/HB

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