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Wirtschaft: Insolvenzrichter stöhnen unter Pleitewelle

Dreimal so viele Verfahren seit Rechtsänderung / Mangels Masse gehen die Gläubiger am Ende oft leer aus

Düsseldorf (ms/HB). Die hohe Zahl der Firmenpleiten und Insolvenzen führt zu einem steigenden Arbeitsaufwand der Insolvenzrichter und -verwalter. Viele klagen, zu viele Verbraucher wollten sich mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens ihrer Schulden entledigen. Seit Dezember 2001 geht dies unter erleichterten Bedingungen. Folge: Die Verfahrenszahlen sind seit Anfang 2002 explodiert. 20 000 Insolvenzen gab es laut Statistischem Bundesamt – 2001 waren es 7400.

Der Grund: Im Dezember trat eine Rechtsänderung in Kraft, nach der auch Schuldner, die die Verfahrenskosten nicht bezahlen können, Insolvenz beantragen können – die Kosten werden gestundet. Seither können auch völlig Mittellose einen Insolvenzantrag stellen. Dazu kommt, dass viele Ex-Selbstständige jetzt statt der vereinfachten Verbraucher-Insolvenz das aufwändigere Regelinsolvenzverfahren durchlaufen müssen – schätzungsweise sind das 11 000 Fälle.

Die Gerichte stecken im Dilemma: Binnen dreier Monate nach Eröffnung des Verfahrens müssen sie eine Gläubigerversammlung abhalten. Doch es gibt oft keine Termine mehr. Folge: „Entweder lassen wir die Sachen liegen oder wir ignorieren die Frist“, klagt Heinz Vallender, Chef der Insolvenzabteilung am Amtsgericht Köln.

Das Bundesjustizministerium verweist auf die Zuständigkeit der Länder für die Richterstellen. Generell sei der Anstieg der Verfahrenszahlen keine per se schlechte Sache: „Es war unsere Absicht, gerade den völlig Mittellosen den Zugang zum Insolvenzverfahren zu eröffnen“, sagt eine Sprecherin. Dies sei „politisch positiv“. Die Insolvenzverwalter sehen das anders. Durch die Öffnung des Insolvenzverfahrens habe man es nun überwiegend mit Fällen zu tun, in denen das Verfahren „den Gläubigern überhaupt nichts bringt“, klagt der Münchener Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler. Das sei eine „Ressourcenvergeudung ersten Ranges“.

Laut Richter Vallender ist fast jede Insolvenz einer Einzelperson heute mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten verknüpft. Weil auch die Pfändungsgrenzen angehoben wurden, bekämen Schuldner so ein Gratis-Insolvenzverfahren. Für die Verwalter ein Minusgeschäft: Die Kosten lägen bei 3000 bis 3500 Euro, rechnet Kübler vor. Bei Stundung gebe es nur 500 Euro Mindestgebühr. Bei 20 000 Verbraucherinsolvenzen wäre dies ein Verlust von 60 Millionen Euro.

Die Schuldnerberatungen machen wenig Hoffnung auf Besserung: Bei den Beratungsstellen stauen sich Tausende von Fällen, sagt Heidrun Gress von der Schuldnerberatung Frankfurt. Die Rechtsänderung war vor allem zur Entlastung der Beratungsstellen gedacht, die beim Verbraucher-Insolvenzverfahren für eine außergerichtliche Einigung sorgen sollen. Doch erreicht, so die Sprecherin, wurde genau das Gegenteil.

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