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Wirtschaft: Internet: Ambivalenter Online-Markt

Das Internet hat die Produktionsabläufe und den Geschäftsverkehr digitalisiert und effizienter gemacht. Gleichzeitig wirft der Boom der Online-Marktplätze die Frage auf, ob auf den elektronischen Plattformen fair gehandelt wird.

Das Internet hat die Produktionsabläufe und den Geschäftsverkehr digitalisiert und effizienter gemacht. Gleichzeitig wirft der Boom der Online-Marktplätze die Frage auf, ob auf den elektronischen Plattformen fair gehandelt wird. Aus der Sicht der Wettbewerbshüter sind die wichtigsten Vorteile des Internets deshalb ambivalent:

Transparenz: Das Internet bietet dem Konsumenten - sei er ein privater Kunde oder ein Unternehmen - die Möglichkeit, sich einen nahezu vollständigen Überblick über Produkte und Dienstleistungen, Anbieter und Preise zu verschaffen. Diese Transparenz kann andererseits Unternehmen, die auf B 2 B-Plattformen miteinander Handel treiben, dazu verführen, ihr Verhalten abzustimmen und Kartelle zu bilden. Dies gilt vor allem für Massengüter, die sich nur im Preis voneinander unterscheiden.

Einkaufsmacht: Wenn sich viele Käufer zusammentun, sind sie eher in der Lage, beim Verkäufer einen niedrigeren Preis durchzusetzen. Einige Internet-Plattformen haben diese Form des Powershopping für Online-Kunden mit mäßigem Erfolg (Letsbuyit.com) angeboten. Besser funktioniert es auf den B 2 B-Plattformen, wo Unternehmen die Beschaffung bündeln. Kartellrechtlich bedenklich wird die Einkaufsmacht dann, wenn große Produzenten, etwa Autohersteller, ihr Einkaufsverhalten wettbewerbswidrig konzentrieren, um die Preise für Vorprodukte zu diktieren.

Zugang: "Access", der freie und diskriminierungsfreie Zugang zum Internet, ist zum Zauberwort der Internet-Ökonomie geworden. Je größer die Netz-Gemeinde freilich wird, desto größer ist die Gefahr, dass die Unternehmen, die schon Zugang haben, die ausschließen, die noch nicht online sind.

Globalisierung: Das Netz kennt keine Grenzen. Konsumenten können weltweit einkaufen, Unternehmen treiben rund um den Globus Handel. Die Rechtsordnungen bleiben indes national, bestenfalls erstrecken sie sich über gemeinsame Handelsräume wie die EU. Wettbewerbsverstöße weltweit agierender Internet-Plattformen sind so programmiert. Internationale Zusammenschlüsse können in Teilmärkten zu Monopolen führen, in anderen Märkten aber unproblematisch sein. Das Wettbewerbsrecht steht hier vor einem bislang ungelösten Problem.

mot

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