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Wirtschaft: Investmentbranche warnt vor Steuer-Bürokratie Finanzministerium will geplante Fondsbesteuerung überarbeiten

Berlin (sm/HB). Das Bundesfinanzministerium und der Bundesverband Investment und Assetmanagement (BVI) suchen gemeinsam einen Kompromiss zur künftigen Besteuerung von Gewinnen aus FondsAnlagen.

Berlin (sm/HB). Das Bundesfinanzministerium und der Bundesverband Investment und Assetmanagement (BVI) suchen gemeinsam einen Kompromiss zur künftigen Besteuerung von Gewinnen aus FondsAnlagen. Nach „konstruktiven Gesprächen" mit dem BVI bereiten Fachbeamte des Ministeriums eine neue Vorlage für die künftige Fonds-Besteuerung vor, sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) dem „Handelsblatt“.

Über die Vorlage werde dann von der Führung des Hauses entschieden, hieß es im Bundesfinanzministerium. Zuvor hatte Eichels Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) bereits angekündigt, das Ministerium werde gemeinsam mit dem BVI einen Kompromiss im Streit über die Gewinnbesteuerung von Fonds-Anlagen suchen. Ziel sei es, eine Doppelbesteuerung von Anlagegewinnen zu vermeiden.

Der BVI kritisierte am Donnerstag erneut scharf den Gesetzentwurf der Bundesregierung als „bürokratisches Monster". Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Gewinne, die durch den Verkauf von Beteiligungen innerhalb eines Fonds erzielt werden, auch dann von den Fonds-Anlegern nach ihren persönlichen Steuersätzen versteuert werden müssen, wenn diese Gewinne gar nicht an den Anleger ausgezahlt werden. Veräußert der Anleger später seine Fondsanteile muss er nach Eichels bisherigem Plan die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis mit der neuen Pauschalsteuer für Veräußerungsgewinne von 15 Prozent versteuern. Darauf sollen dann die während der Anlagephase abgeführten Steuern auf Anlagegewinne angerechnet werden.

Der BVI fürchtet auch, dass viele Anleger Scheingewinne versteuern müssten, wenn sie während des Anlagezeitraums zwar Gewinne aus Veräußerungen innerhalb des Fonds versteuern müssten, ihre Fonds-Anteile aber später nur mit Verlust verkaufen könnten. Außerdem nutzten viele Kunden Fonds als langfristige Anlage. Sie seien kaum in der Lage, bei einer Veräußerung der Anteile nach 30 oder mehr Jahren im Einzelnen nachzuweisen, wieviele Steuern auf thesaurierte Veräußerungsgewinne sie zwischenzeitlich abgeführt hätten, erläuterten BVI-Vorstandssprecher Axel-Günter Benkner und Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Insofern seien Doppelbesteuerungen bei dem Eichel-Modell nicht ausgeschlossen.

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