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Wirtschaft: Ist der Flieger voll, gibt es Schadenersatz Ab dem kommenden Jahr gelten in der EU strenge Regeln

Diese Erfahrung machen Fluggäste immer wieder: Man kommt zum Schalter, will sein Gepäck einchecken – und bekommt keinen Platz mehr. Der Grund: Überbuchung.

Diese Erfahrung machen Fluggäste immer wieder: Man kommt zum Schalter, will sein Gepäck einchecken – und bekommt keinen Platz mehr. Der Grund: Überbuchung. Rund 250 000 Passagiere in der Europäischen Union sind davon jährlich betroffen, sagt EUVerkehrskommissarin Loyola de Palacio. Die Fluggesellschaften überbuchen ihre Flugzeuge systematisch, um die Maschinen optimal auszulasten – und um angeblich so die Tickets billiger zu machen.

De Palacio hat nun durchgesetzt, dass Lufthansa und Co. ihre Gäste künftig kräftig entschädigen müssen, wenn sie sie am Schalter abweisen und auf den nächsten Flug vertrösten. Ab dem 1. Januar 2005 gelten die neuen Regeln: Ist ein Flug überbucht, bekommen die Zurückgelassenen bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern eine Entschädigung von 250 Euro, bei Entfernungen bis zu 3500 Kilometern sind es 400 Euro, und bei längeren Strecken gibt es den Höchstsatz von 600 Euro. Bisher erhalten stehen gelassene Fluggäste Entschädigungen von 150 Euro bei Kurzstrecken und 300 Euro bei Strecken über 3500 Kilometer. Zusätzlich können die Kunden entscheiden, ob sie den Flugpreis erstattet haben möchten oder ob sie zu einem späteren Zeitpunkt fliegen wollen. Beim Warten auf den nächsten freien Flug müssen Verpflegung und gebenenfalls auch eine Unterkunft bezahlt werden.

Bei verspäteten Linienflügen war die Entschädigungsregelung bisher unklar: Innerhalb Deutschlands mussten die Passagiere das mit der jeweiligen Fluggesellschaft selber aushandeln. Voraussetzung für eine Entschädigung war, dass der Fluglinie eindeutig die Schuld an der Verspätung nachgewiesen werden musste. Das galt auch bei internationalen Flügen. Durch die Neuregelung ab 2005 werden auch hier die Rechte der Passagiere gestärkt: Bei langen Wartezeiten muss es etwas zu essen geben, und ein Hotelaufenthalt muss bezahlt werden. Wer länger als fünf Stunden warten muss, hat das Recht, sich den Ticketpreis zurückerstatten zu lassen. Neu ist auch, dass die Fluglinien ihre Gäste für gestrichene Flüge entschädigen müssen, und zwar nach den gleichen Regeln wie bei Überbuchungen.

Bisher hatten Fluggäste nur ein Recht auf Entschädigung, wenn ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU) startete. Ab 2005 gilt das auch für Startflughäfen außerhalb der EU, sofern es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt. Und auch Pauschalurlauber können aufatmen: Alle Regeln gelten dann auch für sie. fw

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