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Wirtschaft: Jack White verklagt Julius Bär

Der Schweizer Fondsgesellschaft Julius Bär droht eine Prozesswelle. Als Erster reichte Rechtsanwalt Klaus Nieding für den Musikproduzenten Jack White am Montag beim Landgericht Frankfurt (Main) Klage gegen das Institut ein.

Der Schweizer Fondsgesellschaft Julius Bär droht eine Prozesswelle. Als Erster reichte Rechtsanwalt Klaus Nieding für den Musikproduzenten Jack White am Montag beim Landgericht Frankfurt (Main) Klage gegen das Institut ein. Das bestätigte am Dienstag White gegenüber dem Tagesspiegel. Eine außergerichtliche Einigung hatte Julius Bär abgelehnt. White ist damit der erste Anleger, der in Deutschland vor Gericht von einer Investmentgesellschaft einen Ausgleich für entstandene Verluste verlangt. Es geht dabei um sechs Millionen Mark, die Jack White mit dem Julius Bär Creativ Fonds eingebüßt hat. Nieding vertritt neben White rund 80 weitere Julius-Bär-Kunden, die ebenfalls eine Klage gegen die Gesellschaft prüfen lassen.

Bereits im Frühjahr gab es Spekulationen über mögliche Klagen gegen Julius Bär. Die Kursblase am Neuen Markt war geplatzt und bescherte besonders dem Creativ Fonds und dem Special German Stock Fonds der Schweizer hohe Verluste. Jack White verlor zum Beispiel 85 Prozent seines Investments. Beide Fonds wurden von Kurt Ochner gemanagt, der in Zeiten hoher Kursgewinne noch als Börsenstar gefeiert wurde. Seine Strategie war jedoch sehr risikoreich. Er kaufte auch eine Reihe kleinerer Werte, die in Zeiten einbrechender Kurse teilweise unverkäuflich wurden. Außerdem ließ er sich bei anderen Werten auf lange Haltefristen ein. Im April 2001 zog Julius Bär schließlich die Reißleine und kündigte Ochner.

Klaus Nieding, der auch Geschäftsführer der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz ist, wollte am Dienstag gegenüber dem Tagesspiegel noch keine Prognose über die Erfolgschancen der Klage gegen Julius Bär machen: "Das muss man sportlich sehen, schließlich handelt es sich dabei um einen Präzedenzfall." Er erwartet frühestens für kommenden März die erste mündliche Verhandlung.

Die Klage stütze sich auf drei Punkte, sagte Nieding. Zum einen sei es nicht richtig gewesen, dass die Anlegerberatung direkt durch Kurt Ochner vorgenommen wurde. Dieser habe Jack White ausdrücklich versichert, es gebe bei den betroffenen Fonds keine Risiken. Zum zweiten habe Ochner bei seinen Fonds gegen die gesetzliche Regel der Risikomischung verstoßen, indem der weitaus größte Teil der gehaltenen Werte vom technologielastigen Neuen Markt stammten. Und zum dritten sei der Fondsprospekt unvollständig gewesen. Darin sei nicht eindeutig auf die Risiken hingewiesen worden, die durch das starke Engagement am Neuen Markt eingegangen wurden. Überhaupt habe es dort geheißen, der Anlageschwerpunkt sei bei "erfolgreichen Unternehmen am geregelten Wertpapiermarkt".

Nieding sagte, Julius Bär hätte auch auf das so genannte "Schlüsselpersonenrisiko" hinweisen müssen. Denn Ochner hatte bereits Anfang der 90er Jahre das Management eines Fonds - des SMH-Special Fonds - aufgeben müssen, nachdem dieser im Zuge der damaligen Börsenschwäche ins Trudeln geraten war. Auch hier hatte er sich stark auf sehr marktenge Werte verlassen - und damit zunächst spektakuläre Erfolge verbucht. Niedings fordert daher für die Zukunft Abhilfe: "In den USA sind Angaben im Fondsprospekt zur Vergangenheit des Fondsmanagers längst Vorschrift."

hop

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