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Wirtschaft: Jetzt zum Zahnarzt!

Jetzt wird es Zeit! Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Jahresende 2001 erledigt werden.

Jetzt wird es Zeit! Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Jahresende 2001 erledigt werden. Die wichtigsten Tipps von A wie Außergewöhnliche Belastung bis Z wie Zahnersatz:

Außergewöhnliche Belastung: Haben Sie in diesem Jahr besondere Aufwendungen zum Beispiel für Krankheitskosten, eine Beerdigung oder Ihre Scheidung gehabt? Und steht vielleicht gleich zu Beginn des nächsten Jahres noch eine größere Ausgabe an, etwa weil Sie Zahnersatz benötigen? Überlegen Sie, ob Sie Ihrem Zahnarzt noch bis Silvester 2001 eine Vorauszahlung leisten. Dann können Sie diesen Betrag eventuell noch in diesem Jahr als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Denn das Finanzamt rechnet entsprechend der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte aus, was Ihnen pro Jahr als außergewöhnliche Belastung zuzumuten ist. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 30 000 und 100 000 Mark sind das zum Beispiel für eine Familie mit einem oder zwei Kindern drei Prozent, bei 50 000 Mark demnach 1500 Mark. Je mehr also in einem Jahr zusammenkommt, desto besser für den Steuerzahler.

Autounfall: Haben Sie 2001 einen Unfall verschuldet? Und dem Besitzer des anderen Wagens den Schaden von vielleicht 500 Mark zunächst aus der eigenen Tasche bezahlt, weil Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt retten wollten? Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch nachträglich für den Unfall in Anspruch nehmen. Das müssen Sie allerdings bis spätestens Silvester 2001 dort gemeldet haben. Falls Sie im Dezember einen weiteren Unfall verschulden sollten, haben Sie noch eine Nachmeldefrist bis zum 31. Januar 2002. Auch die Vollkaskoversicherung können Sie auf diese Weise in Anspruch nehmen.

Bausparen: Haben Sie ein Bausparkonto und Anspruch auf die Wohnungsbauprämie? Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher ist als 50 000 Mark pro Jahr für Alleinstehende oder 100 000 Mark jährlich für Verheiratete. Das Bruttoeinkommen liegt - abhängig von den individuellen Verhältnissen - wesentlich höher. Zahlen Sie für 2001 den höchstmöglichen Betrag auf das Bausparkonto ein: 1000/2000 Mark, je nachdem, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Dann gibt es die maximale Prämie von 100/200 Mark.

Direktversicherung: An sich sollte seit Januar 2001 ein Lebens- oder privater Rentenversicherungsvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter neu abgeschlossen wurde (Direktversicherung) nur noch vom Zeitpunkt der Vereinbarung an steuerbegünstigt sein. Ein Weihnachtsgeld, das im Dezember gezahlt wurde, hätte danach nur anteilig zu einem Zwölftel auf die Steuer angerechnet werden können. Diese Verschlechterung ist inzwischen aber wieder rückgängig gemacht worden. Die Folge: Wer sein Weihnachtsgeld 2001 in eine Direktversicherung investiert, muss nur rund 21 Prozent Pauschalsteuer darauf bezahlen. Und für die Sozialversicherung wird gar nichts abgezogen, was allein schon einer Ersparnis von etwa 21 Prozent entspricht - und das sowohl für den Arbeitgeber als auch für seinen Mitarbeiter.

Freistellungsauftrag: Sparer und Bausparer sollten prüfen, ob der Freistellungsauftrag für die 30-prozentige Zinsabschlagsteuer für das laufende Jahr noch ausreicht. Für die optimale Höhe des Freistellungsauftrags gilt die Faustformel: Voraussichtliches Guthaben am Jahresende mal Zinssatz. Die Freistellung für Bausparzinsen ist wichtig, weil der Zinsabschlag die Zinsgutschrift und damit das Bausparguthaben mindert, was zu einer späteren Zuteilung führen kann. Der maximale Freibetrag (inklusive Werbungskostenpauschbetrag) beträgt 6200 Mark für Verheiratete beziehungsweise 3100 Mark für Ledige. Bausparer, die im laufenden oder im Vorjahr Antrag auf Wohnungsbauprämie gestellt haben, werden mit ihren Bausparzinsen auch ohne Freistellungsauftrag von der Zinsabschlagsteuer befreit.

Hausbau: Sie bauen ein Haus oder eine Eigentumswohnung, in das/die Sie und Ihre Familie selbst einziehen wollen? Tun Sie das noch bis Silvester, wenn Haus oder Wohnung bis dahin fertiggestellt sind. Sie verlieren sonst die 5000 Mark Eigenheimzulage plus 1500 Mark Baukindergeld (pro Kind) für das Jahr 2001. Da wäre es nur ein schwacher Trost, dass Ihnen die staatliche Eigenheimförderung wenigstens für die restlichen sieben Jahre zustehen würde. Bedingung für die Zuschüsse des Staates ist im Übrigen, dass Ihr Einkommen in den beiden letzten Jahren insgesamt nicht höher war als 320 000 Mark (bei Alleinstehenden insgesamt 160 000 Mark).

Lebensversicherung: Sie wollen Ihre Lebensversicherung verschenken? Es konnte sich lohnen, das noch bis Silvester 2001 zu tun. Denn nur zwei Drittel der eingezahlten Beiträge werden als geschenkt angesehen (oder der Rückkaufwert, wenn der niedriger ist). Ab Januar 2002 gilt dann: Nicht mehr die zwei Drittel der eingezahlten Beiträge sind entscheidend, sondern nur noch der aktuelle Rückkaufswert. Und der ist gegen Ende der Versicherung zum Teil wesentlich höher. Das am 1. Dezember 2001 verabschiedete Steueränderungsgesetz sieht diese Änderung aber nicht mehr vor. Es bleibt also (zunächst) alles wie bisher.

Rentenbeiträge: Entgegen landläufiger Meinung müssen Beiträge freiwillig Rentenversicherter für das laufende Jahr nicht bis zum 31. Dezember auf dem Konto der Bundesversichrungsanstalt für Angestellte (BfA) oder den Landesversicherungsanstalten (LVA) eingegangen sein. Es genügt, wenn dies bis zum 31. März 2002 für das Vorjahr geschieht. Allerdings: Tritt zwischenzeitlich der Versicherungsfall ein - zum Beispiel durch Erwerbsminderung - dann wird die Rente nur aus den bis zu diesem Zeitpunkt entrichteten Beiträgen berechnet.

Resturlaub: Haben Sie noch Urlaub für 2001 offen? Nehmen Sie ihn bis zum 31. Dezember 2001. Oder vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass der Urlaubsrest auf 2002 übertragen wird. Ihr Chef ist dazu verpflichtet, wenn Sie 2001 Ihren Urlaub noch nicht (voll) genommen haben, weil im Betrieb zu viel zu tun war, weil Sie krank geworden sind oder ein anderer wichtiger Grund vorlag, um den Urlaub zu verschieben. Übertragener Urlaub muss dann aber spätestens bis zum 31. März 2002 genommen sein, sonst verfällt er. Es sei denn, der Tarifvertrag sieht eine abweichende, günstigere Regelung vor.

Steuererklärung: Haben Sie Ihre Steuererklärung für 1999 noch nicht beim Finanzamt? Dann können Sie das noch bis zum 31. Dezember 2001 nachholen. Machen Sie das nicht, gehen Ihre Erstattungsansprüche für 1999 endgültig verloren. Am besten ist es ohnehin, die Steuererklärung zeitnah (also im Frühjahr 2002 für das Jahr 2001) zu machen. Sie geben dem Finanzamt sonst unnötig ein zinsloses Darlehen. Wer bei der Abgabe der Steuererklärung in Zeitnot gerät, der kann sich eine mögliche Steuererstattung aber auch noch anders sichern: Er muss dann nur den vierseitigen Mantelbogen der Steuererklärung sowie die "Anlage N" mit dem Jahresverdienst und der Jahreslohnsteuer einreichen und im Begleitbrief darauf hinweisen, dass fehlende Unterlagen später nachgereicht werden.

Andererseits: Viele Steuerzahler sind ohnehin verpflichtet, die Steuererklärung bis zum 31. Mai für das Vorjahr einzureichen, zum Beispiel Eheleute, die nach den Steuerklassen III/V besteuert werden oder wenn auf der Steuerkarte 2001 ein Freibetrag notiert war oder neben dem Haupt- ein 630-Mark-Job ausgeübt wurde.

Steuerfreibetrag: Hatten Sie in diesem Jahr einen Freibetrag auf der Steuerkarte, etwa wegen hoher Werbungskosten? Und wird sich an den Beträgen im nächsten Jahr nichts Wesentliches ändern? Dann können Sie in einem vereinfachten Verfahren (das Finanzamt schickt ein besonderes Formular zu) den Antrag für das Jahr 2002 stellen. Erledigen Sie das bis spätestens Ende Dezember 2001, dann zieht Ihr Arbeitgeber Ihnen bereits ab Januar 2002 weniger Steuern ab. Entsprechendes gilt für neue Lohnsteuerermäßigungsanträge.

Zahnersatz: Sind Sie gesetzlich krankenversichert und waren seit 1997 wenigstens einmal jährlich beim Zahnarzt, in diesem Jahr aber noch nicht? Dann sollten Sie auf jeden Fall bis Ende Dezember 2001 Ihre Zähne untersuchen lassen. Sonst bekommen Sie, wenn Sie im Jahre 2002 Zahnersatz benötigen, von Ihrer Krankenkasse nur einen Zuschuss von 50 Prozent. Bei lückenlosem, also jährlichem Zahnarztbesuch in den Jahren 1997 bis 2001 steigt der Zuschuss dagegen um zehn Prozentpunkte auf 60 Prozent. Und wenn Sie sogar einen jährlichen Zahnarztbesuch seit 1992 nachweisen können, dann würde im Jahr 2002 ein Zahnersatzzuschuss von 65 Prozent fällig - das sind 30 Prozent mehr, als ohne regelmäßigen Besuch.

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