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Wirtschaft: Kampf gegen die Schattenwirtschaft: Ohne Meisterbrief kein eigener Betrieb

Handwerk hat goldenen Boden, heißt es. Stimmt, bedenkt man, dass Otto Normalverbraucher für eine Handwerkerstunde heute im Schnitt bereits fünf Stunden rackern muss.

Handwerk hat goldenen Boden, heißt es. Stimmt, bedenkt man, dass Otto Normalverbraucher für eine Handwerkerstunde heute im Schnitt bereits fünf Stunden rackern muss. Doch wer sich als Existenzgründer in einem ordentlichen Handwerk etablieren will, hat es in Deutschland schwer. Ohne Meisterbrief in der Tasche geht fast nichts. Die eigenständige Führung des Betriebs jedenfalls ist prinzipiell untersagt. Nicht wenige der begabten Kräfte, vermuten die Fachleute, wandern daher in die Schattenwirtschaft ab.

Dass der Meisterbrief weg muss, findet deshalb auch das Gros deutscher Arbeitsökonomen. Qualität hin oder her. Als "klare Marktzugangsregulierung", bezeichnet Arbeitsmarktfachmann Hans-Peter Klös vom Institut der deutschen Wirtschaft den Meisterbrief. Immerhin: die Experten wissen selbst die Verfassungsrichter hinter sich. In mehreren Entscheidungen hatte auch das Bundesverfassungsgericht die Handwerksordnung als Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit bezeichnet und eine verfassungsfreundliche Auslegung gefordert. Kommt hinzu, dass Deutschland innerhalb der EU praktisch allein mit der Meisterprüfung als Berufszugangsvoraussetzung dasteht. Handwerker aus anderen Ländern können sich hier zu Lande leichter selbstständig machen als ihre einheimischen Kollegen. Ein Handwerker aus Frankreich etwa muss nur einige Jahre tätig gewesen sein und kann dann gemäß Niederlassungsrecht in Deutschland einen Betrieb leiten.

Auch Rot-Grün wollte ursprünglich "den Zugang zur selbstständigen Tätigkeit im Handwerk erleichtern", wie im Koalitionsvertrag nachzulesen ist. Sinnvoll wäre das allemal. Denn die Zahlenkolonnen des Statistischen Bundesamtes belegen seit geraumer Zeit einen steten Schwund von Gewerbeanmeldungen. Ohne die rigide deutsche Handwerksordnung, mutmaßen Ökonomen, wäre das anders. Anstatt der geplanten Novelle aber, die auch dem erklärten Ziel von Rot-Grün nach umfassender Existenzförderung und Kampf gegen die Schwarzarbeit entsprochen hätte, gelang dem Bundeswirtschaftsministerium lediglich eine Vereinheitlichung der Praxis beim Vollzug der Handwerksordnung - nicht mehr als eine einheitliche Verwaltungsvorschrift von Bundesland zu Bundesland. Im Dezember verständigten sich Bundesregierung und Länder mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf die so genannten Leipziger Beschlüsse. Diese regeln bundeseinheitlich, dass im Ausnahmefall eine Befreifung von der Meisterprüfung vorgesehen ist. Etwa aus gesundheitlichen und anderen sozialen Gründen. Tatsächlich konnten sich Handwerksbetriebe auch schon in der Vergangenheit auf Paragraf 8 der Handwerksordnung berufen. Die Österreicher sind da radikaler: Noch vor Jahreswechsel entschied das Verfassungsgericht in Wien, dass der Meisterzwang für selbstständige Handwerker abgeschafft werden muss.

mo

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