zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kampf ums VW-Gesetz

Porsche und Niedersachsen wollen Einfluss sichern

Wolfsburg/Stuttgart - Der Autohersteller Volkswagen steuert auf einen offenen Machtkampf zwischen seinen Großaktionären Porsche und dem Land Niedersachsen zu. Anders als von Hauptaktionär Porsche gefordert, will das Land an der in der VW-Satzung bisher nötigen qualifizierten Mehrheit in der Hauptversammlung für bedeutsame Entscheidungen von 80 Prozent festhalten. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover am Freitag mit. Das Land hält als zweitgrößter VW-Aktionär knapp über 20 Prozent an Volkswagen. Porsche verlangt dagegen, in der Satzung die qualifizierte Mehrheit auf 75 Prozent zu senken.

Die Regelung sei nach dem deutschen Aktienrecht zulässig, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit. Sie könne auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz Bestand haben. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hatte Ende Februar bereits davor gewarnt, kein Aktionär solle bei VW so mächtig sein, dass er das Unternehmen allein dominieren könne. Der VW-Konzernbetriebsrat unterstützte die Position des Landes.

Betriebsratschef Bernd Osterloh hatte Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wegen des Streits um die Mitbestimmung in der Porsche Holding eine „feindliche Übernahme“ vorgeworfen. Die Mitbestimmungsvereinbarung der Holding geht aus Sicht des Betriebsrats zulasten der VW-Belegschaft. VW wird nach der Übernahme durch Porsche Teil der Holding. Porsche hält knapp 31 Prozent der VW-Anteile, hat aber angekündigt, diese auf mehr als 50 Prozent aufzustocken.

In einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung für die VW-Hauptversammlung fordert Porsche, das Entsenderecht des Bundes und des Landes zu streichen und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent aufzuheben. Hintergrund sei die nach wir vor nicht erfolgte Umsetzung des Urteils des EuGH vom Oktober 2007 in nationales Recht und in der VW-Satzung. Der Porsche-Vorstand gehe davon aus, dass das Land Niedersachsen an seine „gesetzliche Umsetzungspflicht“ aus dem EG-Vertrag gebunden sei und dem Antrag deshalb zustimmen müsse. Zudem forderte Porsche die Bundesregierung erneut auf, das VW-Gesetz vollständig zu streichen. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false