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Wirtschaft: Kann ich als Rentnerin nach Mallorca umsiedeln?

Ihre Fragen an die Experten am Tagesspiegel-Telefon: Autokauf in Italien / Studium in Utrecht / Sozialversicherung in FrankreichVON HEIKE JAHBERGEuropa kann ganz schön kniffelig sein: Was muß man beachten, wenn man als Deutscher privat krankenversichert ist, die Ehefrau - Französin - einer gesetzlichen Kasse angehört, und man beschließt, seinen Ruhestand gemeinsam in Frankreich zu verbringen? Oder der Fall der Berlinerin, die schon seit langem in Paris lebt, aber vergessen hat, ihr Auto umzumelden.

Ihre Fragen an die Experten am Tagesspiegel-Telefon: Autokauf in Italien / Studium in Utrecht / Sozialversicherung in FrankreichVON HEIKE JAHBERGEuropa kann ganz schön kniffelig sein: Was muß man beachten, wenn man als Deutscher privat krankenversichert ist, die Ehefrau - Französin - einer gesetzlichen Kasse angehört, und man beschließt, seinen Ruhestand gemeinsam in Frankreich zu verbringen? Oder der Fall der Berlinerin, die schon seit langem in Paris lebt, aber vergessen hat, ihr Auto umzumelden.Nun soll das gute Stück entsorgt werden, aber hoppla, steht dem nicht die neue Altautoverordnung im Wege? Schwierige Fragen für die Experten am Tagesspiegel-Lesertelefon, Hans-Georg Gerstenlauer, Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Berlin, Axel Voss, Bürgerberater der EU-Kommission und Matthias Graf von Kielmansegg von der Berliner Landesvertretung in Bonn.Doch hier nun ein kleiner Überblick über Ihre Fragen AutokaufWie kann ich beim Autokauf sparen? Antwort: Beim Kauf von Neuwagen (weniger als sechs Monate alt, weniger als 6000 Kilometer gefahren) fallen die Steuern da an, wo Sie das Auto zulassen.Wenn Sie in Italien einen Fiat kaufen, also in Deutschland.Das kann Vorteile haben: In vielen Ländern sind die Preise für Neuwagen niedrig, dafür die Steuern hoch.Als deutscher Käufer profitieren Sie von diesem Preisgefälle, zugleich ist aber die deutsche Mehrwertsteuer im europäischen Vergleich recht bescheiden. KurzaufenthalteIch bin Freiberufler und muß für kurze Zeit beruflich nach Österreich.Was wird aus meiner Sozialversicherung? Antwort: Falls Sie nicht länger als zwölf Monate in Österreich bleiben wollen, können Sie in Deutschland kranken- und rentenversichert bleiben.Besorgen Sie sich von Ihrer Krankenkasse dazu das Formular "E 101". RentenWie erfährt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, welche Rentenansprüche ich in Spanien erworben habe? Antwort: Wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen und auf Ihren Aufenthalt in Spanien hinweisen, setzt sich die BfA mit dem spanischen Rentenversicherungsträger in Verbindung und läßt sich dort eine Bescheinigung über Ihre Beiträge ausstellen. StudiumKann ich ohne weiteres in Utrecht studieren? Antwort: Grundsätzlich haben alle Bürger der Europäischen Union gleichen Zugang zu den Hochschulen.Allerdings gibt es gelegentlich Differenzen über die Anerkennung der Hochschulreife.So erkennen deutsche Hochschulen etwa britische Abschlüsse nur unter bestimmten Voraussetzungen an.Mit dem deutschen Abitur haben Sie jedoch in aller Regel keine Probleme. AltautosIch lebe schon seit langem in Paris, habe aber vergessen, mein Auto umzumelden.Nun will ich es verschrotten lassen.Muß ich dabei die deutsche Altautoverordnung beachten, die eine Entsorgung nur bei ausgesuchten Schrotthändlern zuläßt? Antwort: Wenn Sie wissen, daß Sie auf Dauer im Gastland bleiben wollen, müßten Sie Ihr Auto eigentlich innerhalb von 14 Tagen ummelden.Ansonsten haben Sie die Pflicht, dieses spätestens innerhalb von sechs Monaten zu tun.Ihr Fall ist nun tatsächlich schwierig.Denn eine Entsprechung zur Altautoverordnung und eine Auswahl von lizensierten Autoverwertern gibt es in Frankreich bisher nicht.Daher dürfte es für die Abmeldung Ihres Autos ausreichen, wenn Sie einen Kaufvertrag mit dem französischen Schrotthändler an das deutsche Straßenverkehrsamt schicken. AutoversicherungKann ich mein Auto auch weiterhin bei meiner deutschen Versicherung lassen, obwohl ich jetzt in Frankreich lebe? Und wo bezahle ich meine Kfz-Steuer? Antwort: Ja.Allerdings muß die deutsche Gesellschaft dann auch alle Formalitäten erfüllen können, die nach französischem Recht vorgeschrieben sind.Ihre Kfz-Steuer bezahlen Sie an dem Ort, an dem das Auto zugelassen ist. KrankenversicherungIch stehe vor dem Eintritt ins Rentenalter und bin privat krankenversichert.Meine Frau ist Französin und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.Mit dem Rentenalter wollen wir nach Frankreich umziehen.Nun will meine Versicherung von mir einen 30prozentigen Zuschlag.Ist das zulässig? Antwort: Unproblematisch ist der Fall Ihrer Frau.Sie kann als Rentnerin in der deutschen Krankenkasse versichert bleiben, muß sich dort aber das Formular "E 121" besorgen, das sie dann bei der französischen Krankenversicherung abgeben muß.Nicht durch EU-Recht geregelt ist dagegen die private Krankenversicherung.Hier handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen Versicherung und Mitglied.Daher kann die Versicherungsgesellschaft grundsätzlich einen Aufschlag für Aufenthalte außerhalb Deutschlands verlangen. UmsiedelnIch bin Rentnerin und möchte nach Mallorca umziehen.Kann ich das? Antwort: Ja.Sie müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen nachweisen, daß Sie krankenversichert sind und daß Ihre Versicherung im Gastland alle Risiken abdeckt (dazu benötigen Sie das Formular "E 121").Zudem brauchen Sie einen Nachweis, daß Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (Rentenbescheid, Police der privaten Rentenversicherung).Sie erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst auf 5 Jahre befristet ist.Eine Verlängerung ist aber beliebig oft möglich. ArbeitKann ich ohne weiteres in einem anderen EU-Land arbeiten? Antwort: Falls Sie wegen einer Arbeitsstelle in ein Gastland gehen, müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorlegen und über einen gültigen Ausweis verfügen.Auch für Sie gilt: Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 5 Jahre ausgestellt, ist aber verlängerbar.Steuern zahlen Sie im Gastland, es sei denn Sie haben noch zusätzliche Einkünfte in Deutschland.Wie dann vorgegangen wird, regeln die Doppelbesteuerungsabkommen, die mit jedem EU-Land bestehen.Auch die Sozialversicherung wird grundsätzlich in dem Land abgeführt, in dem man arbeitet.Wer aber nur vorübergehend von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land entsandt wird, kann seine Sozialabgaben auch weiterhin in Deutschland zahlen.

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