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Wirtschaft: Karlsruhe weist Klage ab

KARLSRUHE (Tsp). Vor dem Bundesverfassungsgericht sind sechs Kläger mit Beschwerden gegen das Gesetz zur Scheinselbständigkeit gescheitert.

KARLSRUHE (Tsp). Vor dem Bundesverfassungsgericht sind sechs Kläger mit Beschwerden gegen das Gesetz zur Scheinselbständigkeit gescheitert. Die Zweite Kammer des Ersten Senats nahm die beiden Verfassungsbeschwerden aus formalen Gründen gar nicht erst zur Entscheidung an. Inhaltlich haben sich die Verfassungshüter mit dem Gesetz damit nicht befaßt.In dem Fall eines Rechtsanwaltes aus Sachsen entschieden die Karlsruher Richter in einem am Montag veröffentlichten Beschluß, daß bislang noch nicht feststehe, ob der Kläger überhaupt von den Neuregelungen betroffen sei. Auch eine Beschwerde von fünf selbständigen Systemberatern, die in der Informatikbranche arbeiten, wiesen die Verfassungshüter ab.Der Anwalt arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit einem weiteren Kollegen. Nach seinen Angaben liegt ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Bearbeitung von Mandanten-Fällen des Kollegen. Die Verfassungsrichter sehen den Anwalt von dem Gesetz nicht betroffen, da es noch kein Melde- und Prüfverfahren der Einzugsstelle oder des Rentenversicherungsträgers gab. Außerdem sei der Rechtsweg nicht erschöpft. Der Beschwerdeführer könne nach einer Entscheidung der Einzugsstelle über die Versicherungspflicht zunächst die Sozialgerichte anrufen. Eine Vorabentscheidung komme nicht in Betracht: Es fehlen bisher Verwaltungsentscheidungen und Gerichtsurteile, die einen Überblick über die Fallkonstellationen, die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen sowie deren Auslegung und Anwendung vermitteln.Als Scheinselbständige gelten derzeit Erwerbstätige, wenn sie selbst keine Angestellten beschäftigen, dauerhaft und wesentlich nur für einen Auftraggeber arbeiten, weisungsgebunden in ein Unternehmen eingegliedert sind und nicht selbst als Unternehmer am Markt auftreten. Das Gesetz, das seit dem 1. Januar gilt, soll aber nachgebessert werden. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat vorgeschlagen, die gesetzliche Vermutungsregelung weniger strikt anzuwenden und von vornherein mehr auf begründete Ausnahmen von der Versicherungspflicht zu achten. Außerdem soll der Katalog der bisher vier genannten Kriterien, die auf Scheinselbständigkeit hindeuten können, auf fünf erweitert werden. Wie der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Siegmar Mosdorf (SPD), kürzlich ankündigte, soll sich der Bundestag nach der Sommerpause mit einer Novelle des Gesetzes beschäftigen. Anfang nächsten Jahres könnte das veränderte Gesetz dann in Kraft treten.

Aktenzeichen: 1 BvR 430/99 und 1 BvR 1021/99, Beschlüsse vom 26. April und vom 6. Juli 1999.

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