KARRIERE Frage : an Christoph Abeln Fachanwalt für Arbeitsrecht

22.01.2012 00:00 UhrVon an Christoph Abeln

Ist Faulheit ein Kündigungsgrund?

Ich leite eine Agentur mit 30 Beschäftigten. Leider habe ich mich bei der Einstellung eines neuen Kollegen etwas verschätzt und nun einen Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag eingestellt, der sich nun als äußerst ideenlos und außerdem als sehr faul entpuppt hat. Dass er nur halb so viel arbeitet wie Beschäftigte in einer ähnlichen Position kann man ihm aber kaum nachweisen, da bei uns hauptsächlich in Teams gearbeitet wird. Gibt es einen Weg, diesen Mitarbeiter wieder los zu werden?

Dass ein Arbeitnehmer schlechte Leistungen bei der Arbeit erbringt, kann ihm nicht so ohne Weiteres vorgeworfen werden, denn es gibt grundsätzlich keine objektiv geschuldete Leistung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Arbeitnehmer lediglich verpflichtet, unter angemessener Ausschöpfung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu arbeiten.

Zu langsames Arbeiten (quantitative Minderleistung) oder häufige Fehler (qualitative Minderleistung) mögen den Arbeitnehmer aus Sicht des Arbeitgebers zum „Low Performer“ abqualifizieren, einen Kündigungsgrund stellen diese Schlechtleistungen aber nur selten dar.

Wirksam gekündigt werden kann einem Arbeitnehmer mit Kündigungsschutz nur dann, wenn ihm die schlechte Leistung zum Vorwurf gemacht werden kann, das heißt wenn er nicht besser will, obwohl er es könnte. Das kann der Arbeitgeber aber nur schwer nachweisen.

Bei der Kündigung von Low Performern unterscheidet das Bundesarbeitsgericht (BAG) zwischen quantitativen und qualitativen Minderleistungen. Bei quantitativer Minderleistung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das Leistungsvolumen des betreffenden Arbeitnehmers mindestens ein Drittel unter dem Schnitt liegt. Bei qualitativer Minderleistung muss er nachweisen, dass der Arbeitnehmer die durchschnittliche Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer hinsichtlich Anzahl, Schwere und Konsequenz deutlich und längerfristig überschreitet.

Der Arbeitnehmer muss dann seinerseits darlegen, dass die Minderleistung entweder nicht vorliegt oder nicht von ihm zu verantworten ist.

Generell ist eine personenbedingte Kündigung aber schwierig. Dazu kommt, dass auch die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und dessen Fehlerpotenzial berücksichtigt werden müssen. Sinnvoll ist es daher, bei unbefristeten Verträgen eine sechsmonatige Probezeit zu vereinbaren und sich in dieser Zeit genau mit der Leistung des Arbeitnehmers auseinanderzusetzen. Foto: Promo

– Haben Sie auch eine Frage?

 Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel,

Redaktion Karriere & Beruf,

10876 Berlin

    Ein Service von
    Angebote und Prospekte von kaufDA.de
Sie möchten sich beruflich verändern?
Dann sind Sie hier richtig! Recherchieren Sie in den Anzeigen der letzten sechs Tagesspiegel-Ausgaben und finden Sie Ihre neue Stelle.

eMobility-Spezial

Hintergründe und Analysen zum Thema eMobility.

Das eMobility-Spezial des Tagesspiegel.

Weitere Themen

Umfrage

Thilo Sarrazin hat wieder ein Buch geschrieben. Werden Sie es lesen?

Service

Immobilien

Eigenheimfinanzierung, Mietrecht, Immobilienmarkt und mehr.

Zur Immobilienseite des Tagesspiegel.
Wie geht es weiter mit dem Euro und der EU? Foto: Reuters

Zehn Jahre Euro. Alle Artikel zur Finanzeskalation im Krisenjahr 2011, wirtschafts- und finanzpolitische Themen in unserem Themenressort.

Euro-Krise

Umfrage

Laut einer Studie erhält ein Viertel aller Beschäftigten Niedriglöhne. Wird es Zeit für einen gesetzlichen Mindestlohn?

Biowetter, Deutschlandwetter und internationales Wetter, Niederschlagsmengen, Reisewetter und aktuelle Satellitenbilder. Behalten Sie das Wetter im Griff!

Tagesspiegel Wetterseite
Foto:

Berlin maximal ist da - das erste Magazin für alle Aktiven der Berliner Wirtschaft.

    www.berlin-maximal.de