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KARRIERE Frage: an Dietmar Müller-Boruttau Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dürfen Firmen Facebook checken?

Ich bin Journalist und habe mich bei einem mittelständischen Betrieb beworben. In meinen bisherigen Jobs habe ich viele Spuren im Internet hinterlassen und bin außerdem sehr aktiv in sozialen Netzwerken. Nun wurde ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen und mein potenzieller neuer Arbeitgeber hat die Offenlegung meiner Netzwerkkonten verlangt. Darf er das etwa?

Das World Wide Web ist für Arbeitgeber kein rechtsfreier, unendlicher Raum, in dem er sich Informationen über Bewerber beschaffen kann. Hier gilt grundsätzlich, dass, wie bei klassischen Bewerbungsunterlagen, personenbezogene Informationen bei dem Bewerber direkt zu erheben sind – und das bedarf der Einwilligung des Betroffenen. Die recherchierten Informationen müssen zudem für die angedachten Tätigkeiten erforderlich sein und einen Bezug zur Tätigkeit haben. Auch hat der Arbeitgeber den Bewerber über die Datenerhebung zu informieren.

Grundsätzlich zulässig ist es, dass der Arbeitgeber Ihren beruflichen Werdegang googelt und dazu auch berufsspezifische Netzwerke wie Xing oder LinkedIn nutzt. Diese sind ja auf den beruflichen Kontext ausgerichtet, eine Kenntnisnahme durch potenzielle Arbeitgeber ist von den Nutzern geduldet beziehungsweise erwünscht. Anders stellt sich die Situation bei freizeitorientierten Netzwerken wie MySpace, StudiVZ oder eben Facebook dar. Hier geht man davon aus, dass der Bewerber nicht eingewilligt hat, dass der Arbeitgeber über die Plattformen Kenntnisse über ihn erlangt.

Das in den USA immer verbreitetere Vorgehen, nach einer Offenlegung privater Konten in sozialen Medien (vor allem von Facebook-Accounts) zu fragen, ist in jedem Fall unzulässig. In einer Bewerbungssituation erklärt sich ein Bewerber wohl kaum freiwillig dazu bereit. Auch die Variante, dass sich Personaler als Freund des Bewerbers „adden“ lassen, um den Inhalt privater Accounts zu erfahren, gilt als unzulässig und dürfte in absehbarer Zeit ausdrücklich gesetzlich verboten werden.

Recherchiert ein potenzieller Arbeitgeber in unzulässiger Weise im Netz, kann das rechtliche Folgen haben. Wird ein Bewerber aufgrund unrechtmäßig erworbener Informationen abgelehnt, hat er Anspruch auf Schadensersatz. Praktisch ist es durchaus möglich, einzelne dieser Recherchen nachzuverfolgen.

Das Facebook-Profil ist also Privatsache. Nützlich kann es aber sein, potenziellen Arbeitgebern die Erlaubnis zu geben, sich mit ehemaligen Arbeitgebern in Verbindung zu setzen. Deren Auskünfte haben in der Regel höhere Relevanz für die Beurteilung des Bewerbers. Bei der Angabe solcher Referenzen dürfte auch die Versuchung, zusätzlich rechtswidrig Daten zu sammeln, kleiner sein. Foto: Promo

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an Dietmar Müller-Boruttau

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