zum Hauptinhalt

KARRIERE Frage: an Dietmar Müller-Boruttau Fachanwalt für Arbeitsrechtrg

Fahrverbot als Kündigungsgrund?

Ich bin im Außendienst tätig und daher auf die Nutzung meines Dienstwagens, den ich auch privat nutzen darf, angewiesen. Auf einer Privatfahrt habe ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und nun ist ein einmonatiges Fahrverbot gegen mich angeordnet worden. Ich habe umgehend meinen Arbeitgeber darüber unterrichtet, dass dieses in den nächsten Monaten ansteht und erhielt eine Kündigung. Er meinte, wenn ich so lange durch eigene Schuld ausfalle, sei ich untragbar. Ist das rechtens? Meine Außendienstabteilung ist zudem groß genug, um meinen Ausfall zu kompensieren.

Ist ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen daran gehindert, seine vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen, kann im Extremfall eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein. Als solche personenbedingte Gründe werden eine langanhaltende Krankheit oder häufige Kurzerkrankungen und – wie vorliegend – auch das Fehlen einer zur Berufsausübung erforderlichen Erlaubnis angesehen. Allerdings gelten hierbei strenge Maßstäbe. Eine Kündigung kommt nicht in Betracht, wenn diese personenbedingten Gründe nur vorübergehend vorliegen. Eine Kündigung wegen Fahrverbots ist daher regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn das Fahrverbot deutlich länger andauert oder generell die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt wurde.

Bei einem einmonatigen Fahrverbot liegt regelmäßig keine so gravierende Störung des Arbeitsvertrages vor, dass dieses eine Kündigung rechtfertigen würde. Sie haben insbesondere durch die frühzeitige Unterrichtung Ihres Arbeitgebers dafür gesorgt, dass eine gemeinsame Abstimmung möglich ist, wie die Auswirkungen des Fahrverbotes auf Ihre Tätigkeit aufgefangen werden können.

Sie können sich zum Beispiel auch darauf verständigen, dass Sie für die Dauer des Fahrverbots Urlaub nehmen, das Fahrverbot in angeordnete Betriebsferien gelegt wird, für die verbleibende Zeit des Fahrverbotes Mitfahrgelegenheiten organisieren werden oder Kollegen Ihre Tätigkeiten übernehmen. Eine Kündigung wäre zudem auch bei längerem Fahrverbot unverhältnismäßig, wenn ein Arbeitnehmer etwa im Innendienst eingesetzt werden könnte.

Mit ein paar Monaten Vorlauf hat der Arbeitgeber in jedem Fall genügend Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Die Auswirkungen sind deutlich geringer als bei einem plötzlichen vierwöchigen Krankheitsausfall, den der Arbeitgeber weder vorhersehen noch zum Anlass für eine Kündigung nehmen kann. Das einmonatige Fahrverbot wird daher nicht die Kündigung rechtfertigen. Foto: promo

– Haben Sie auch eine Frage?

 Dann schreiben Sie uns:

E-Mail:

Redaktion.Beruf@tagesspiegel.de

an Dietmar Müller-Boruttau

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false