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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Verfällt mein Vollzeit-Anspruch?

Ich bin seit zehn Jahren Vollzeit beschäftigt, möchte aber jetzt wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation meines Arbeitsgebers auf Teilzeit umstellen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Falls ich aber doch arbeitslos werde, richtet sich das Arbeitslosengeld dann nach meiner Vollzeit- oder nach der Teilzeitbeschäftigung?

Um das Arbeitslosengeld zu berechnen, wird auf das Bruttoarbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Tätigkeiten der letzten zwölf Monate, bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist, zurückgegriffen.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit vereinbart haben und dann arbeitslos werden, wird die reduzierte Arbeitszeit unter bestimmten Umständen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie Ihre Teilzeitbeschäftigung ausüben, bevor Sie arbeitslos werden: Entscheidend ist, dass Sie in den letzten dreieinhalb Jahren, bevor Sie arbeitslos werden, sechs zusammenhängende Beschäftigungsmonate nachweisen können, in denen Sie Vollzeit gearbeitet haben.

Der Zeitraum, in dem Sie dann Teilzeit gearbeitet haben, wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes unter bestimmten Bedingungen nicht berücksichtigt: und zwar dann, wenn Sie Ihre Arbeitszeit durch die Teilzeitvereinbarung nicht nur vorübergehend um mindestens fünf Stunden pro Woche vermindert haben und die verbliebene Arbeitszeit weniger als 80 Prozent der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten betragen hat.

Das Arbeitslosengeld orientiert sich dann an dem Arbeitsentgelt, das Sie während der vorherigen Vollzeitbeschäftigung erhalten haben. Das gilt jedoch nur, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindestens 150 Tage Vollzeit gearbeitet haben.

Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird das Arbeitslosengeld auf der Basis eines gesetzlich festgelegten Arbeitsentgelts, das von Ihrer Qualifikation für den für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt abhängt, berechnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich auch nach der Bereitschaft, künftig wieder Vollzeit zu arbeiten. Wenn Sie weiterhin „nur“ an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert sind, enthalten Sie entsprechend weniger Arbeitslosengeld.

Haben Sie, bevor Sie arbeitslos wurden, länger als drei Jahre in Teilzeit gearbeitet – ohne dass Sie in dieser Zeit sechs zusammenhängende Monate in Vollzeit beschäftigt waren – richtet sich Ihr Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt Ihrer Teilzeitbeschäftigung. Foto: Promo



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