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Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund

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KARRIERE Frage: an Martina Perreng Arbeitsrechtlerin beim DGB

Darf mein Chef mir kündigen?

Ich bin 52 Jahre alt und arbeite als Schweißer in einer mittelständigen Firma. Mein Job ist auch körperlich sehr anstrengend und geht mir inzwischen ganz schön auf die Knochen. Immer öfter muss ich mich für ein paar Tage auskurieren und mich krankschreiben lassen. Nun hat mir mein Chef gedroht, dass es so nicht weitergeht. Und ich befürchte, dass er mir kündigt. Darf er das?

Ohne Weiteres darf Ihr Chef das sicher nicht. Sind in dem Betrieb, in dem Sie arbeiten, mindestens elf Arbeitnehmer beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Nach diesem Gesetz können Sie nur gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber einen Grund dafür anführen kann.

In Betracht kommt in Ihrem Fall eine „krankheitsbedingte Kündigung“. Eine solche kann der Arbeitgeber aussprechen, wenn Ihr Gesundheitszustand so schlecht ist, dass Sie in Zukunft Ihre bisherigen Aufgaben voraussichtlich nicht mehr erfüllen können und andere Tätigkeiten, etwa mit geringerer körperlicher Belastung oder mit Hilfe technischer Hilfsmittel, in Ihrem Betrieb nicht vorhanden sind. Ein Anhaltspunkt dafür können erhebliche Krankheitszeiten sein.

Allerdings ist der Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Einschränkungen, wie sie bei Ihnen vorliegen, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnis führen können, gemäß Paragraf 84 des Sozialgesetzbuches IX verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt einzuschalten, um alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen sowie mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.

Darüber hinaus hat Ihr Arbeitgeber dann, wenn Sie in einem Jahr länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank waren, die Verpflichtung, mit dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern, wie das Arbeitsverhältnis so gestaltet werden kann, dass zukünftig keine Arbeitsunfähigkeiten mehr in dem Maße auftreten.

Zusätzlich können Sie, wenn Ihre körperlichen Beeinträchtigungen bereits erheblich sind, die Feststellung einer Schwerbehinderung beantragen. Auch wenn die Schwerbehinderung nicht festgestellt wird, können Sie bei Vorliegen von bestimmten Einschränkungen möglicherweise die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten beantragen. Damit erhalten Sie einen zusätzlichen Schutz.

Versucht der Arbeitgeber Ihnen zu kündigen, ohne dass vorher versucht wurde, Ihre gesundheitlichen Belastungen durch geeignete Maßnahmen einzuschränken, sollten Sie in jedem Fall gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen. Foto: Promo

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an Martina Perreng

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