ARBEITSRECHT: Worauf Sie achten sollten
DAZUVERDIENENLaut Deutscher Rentenversicherung dürfen Senioren, die die Regelaltersgrenze von 65 Jahren (ab Geburtsjahrgang 1947: 67 Jahre) erreicht haben, unbegrenzt dazuverdienen. Der Nettoverdienst ist sogar höher, da keine Sozialleistungen anfallen.
DAZUVERDIENEN
Laut Deutscher Rentenversicherung dürfen Senioren, die die Regelaltersgrenze von 65 Jahren (ab Geburtsjahrgang 1947: 67 Jahre) erreicht haben, unbegrenzt dazuverdienen. Der Nettoverdienst ist sogar höher, da keine Sozialleistungen anfallen. Eventuell muss das Einkommen aber versteuert werden.
FRÜHRENTNER
Frührentner dürfen maximal 400 Euro sowie zweimal im Jahr 800 Euro im Monat dazuverdienen. Wird dieser Betrag überschritten, erfolgt eine Rentenkürzung. Diese vollzieht sich in Stufen von einem Drittel, der Hälfte und zwei Dritteln, so dass sich die Tätigkeit eventuell finanziell nicht mehr lohnt. Bei zu viel Verdienst wird die Frührente ganz gestrichen.
ALTERSRENTE
Bei einem Nebenjob über 400 Euro fallen Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge an, wodurch sich der Anspruch auf Altersrente erhöht. Die Rentenversicherungsträger rechnen die Folgen für den Rentenanspruch aus. juj
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