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Jobs & Karriere: Bett oder Büro?

Die Grippe schlägt zu. Viele sind krank und können nicht zur Arbeit gehen. Aber: Wie sagt man’s dem Chef?

Es ist wieder an der Zeit. Erkältung und Grippe kursieren. Überall wird gehustet und geniest. Kaum jemand kommt gesund davon.

Doch ein bisschen Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen sind noch lange kein Grund, nicht zur Arbeit zu gehen. Dort sollte man genügend Abstand zu den Kollegen halten und auf den Begrüßungshandschlag verzichten. Wann aber ist es besser, ins Bett zu gehen als ins Büro?

Nach Ansicht des Wilmersdorfer Allgemeinmediziners Peter Karsten gibt es dafür keine eindeutige Regel. „Manche bleiben wegen nichts zu Hause, andere setzen sich im bedrohlichen Zustand ins Büro“, sagt er. Spätestens aber, wenn man morgens mit Kopf- und Gliederschmerzen aufwacht und hohes Fieber misst, sollte man die Notbremse ziehen und sich schonen. Bleibt man zuhause, gilt es einige Regeln zu beachten.

DEN CHEF ANRUFEN

Zuerst sollte man sich bei seinem Chef oder der Personalabteilung melden. Das geht telefonisch, per Fax oder auch per E-Mail. Ein Attest vom Arzt ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig. Das braucht man erst, wenn die Beschwerden länger als drei Tage anhalten. Das Wochenende zählt dabei allerdings nicht mit. Wer sich am Freitag krank meldet, muss am Montag unbedingt zum Arzt.

Wer schon am ersten Tag medizinischen Rat einholt, muss noch vor dem Arztbesuch den Arbeitgeber informieren. Denn wer sich erst nach Dienstbeginn beim Chef meldet, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen. Selbst eine Kündigung haben Gerichte in der Vergangenheit in solchen Fällen für gerechtfertigt gehalten, auch wenn die Krankmeldung nur fünf Stunden verspätet kam.

Ähnliche Regeln gelten übrigens auch für Arbeitslose. Statt in der Firma müssen sie sich bei Ihrem Jobcenter melden. Schließlich können sie im Krankheitsfall nicht in einen Job vermittelt werden.

WENN ES LÄNGER DAUERT

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten kranke Angestellte bis zu sechs Wochen vom Unternehmen das volle Gehalt. Anschließend zahlt die Krankenkasse – aber nicht in voller Höhe. Etwa 70 Prozent des Nettoeinkommens werden übernommen, und zwar maximal 78 Wochen lang. Freiberufler und Selbstständige gehen meist leer aus. Nur wenn sie arbeitnehmerähnlich bei einer Firma beschäftigt sind, haben sie Anspruch auf die Fortzahlung des Gehaltes. Wie lange, ist nicht genauer definiert.

WENN DAS KIND KRANK IST

Für jedes Kind haben Mütter oder Väter einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber von bis zu zehn Tagen im Jahr, erklärt die Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Martina Perreng. Für die Zeit zahlt der Arbeitgeber allerdings kein Gehalt, das übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten zu etwa 70 Prozent die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer muss dem Chef als auch der Krankenkasse schnellstmöglich eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch auf 25 Tage begrenzt.

KRANK ZUR ARBEIT

Erscheint ein Arbeitnehmer trotz Krankheit zur Arbeit, ist jedoch unaufmerksam und macht Fehler, kann er dafür nicht belangt werden. Wie für alle Fehler im Job könne er sich zwar eine Abmahnung einhandeln, erklärt Arbeitsrechtlerin Perreng. Doch da der Chef zugelassen hat, dass der Kranke arbeitet, hat er seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter verletzt. Deshalb können bei einem Streit vor Gericht mildernde Umstände geltend gemacht werden.

WANN DIE KÜNDIGUNG DROHT

Sollte ein Angestellter eine Krankheit vortäuschen, kann das die fristlose Entlassung zur Folge haben. Der Arbeitgeber darf den medizinischen Dienst einschalten, um herauszufinden, ob eine Krankschreibung berechtigt ist. Er kann den Mitarbeiter auch zu Hause besuchen oder einen Detektiv beauftragen.

Trifft der Chef den Erkrankten zufällig auf der Straße, hat das jedoch keine Folgen. Der Arbeitnehmer kann alles tun, was die Heilung fördert – also auch spazieren gehen. Handwerkern und Urlaub machen sind hingegen verboten.

Wenn ein Arbeitnehmer durch einen einmaligen Unglücksfall längerfristig krank wird, ist das nicht immer ein Kündigungsgrund. Eine Entlassung wird in diesem Fall an bestimmte Bedingungen geknüpft – je nachdem, wie lange und erfolgreich ein Mitarbeiter im Betrieb gearbeitet hat. Anders sieht es aus, wenn der Chef nachweisen kann, dass ein Arbeitnehmer durch häufige, kurze Fehlzeiten den Betrieb belastet.

WAS DEM BETRIEB SCHADET

Für Unternehmen ist es wenig ökonomisch, wenn sich kranke Mitarbeiter zur Arbeit schleppen. „Wer mit hohem Fieber am Schreibtisch sitzt, arbeitet nicht produktiv“, sagt Anette Wahl-Wachendorf, Präsidiumsmitglied vom Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).

Wenn der Chef seine Mitarbeiter trotz Grippe zur Arbeit nötige, um etwa Vertretungskosten zu sparen, habe das zudem negative Auswirkungen auf das Betriebsklima. Auch das drücke auf die Wirtschaftlichkeit vom Unternehmen, so Wahl-Wachendorf. „Arbeitgebern würde ich raten, auch auf Nachgespräche oder Kontrollen nach einer Krankheit zu verzichten“, meint die Expertin: „Wo eine Misstrauenskultur herrscht, sinkt die Produktivität.“

Philipp Eins

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