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Bundesarbeitsgericht: Fortbildung: Chefs wollen Geld zurück

Richter schützen die Arbeitnehmer: Rückzahlungsklauseln zu Fortbildungskosten sind unwirksam, wenn sie Arbeitnehmer zu lange an den Betrieb binden.

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 900/07). Generell sind solche Klauseln zwar zulässig. Der Arbeitgeber darf von Beschäftigten verlangen, dass sie Kosten für Weiterbildungen zurückzahlen müssen, wenn sie das Unternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums verlassen. Dieser Zeitraum darf aber nicht unangemessen lang sein. Sonst erlischt der Anspruch des Arbeitgebers auf eine Rückzahlung in der Regel, wie die Fachzeitschrift „der betriebsrat“ (Ausgabe 3/2010) erläutert.

In dem Fall urteilten die Richter, dass die Bindungsdauer den Arbeitnehmer nicht entgegen der Gebote von Treu und Glauben benachteiligen dürfe. Ob dies der Fall ist, hänge aber vom Einzelfall ab. dpa

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