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Existenzgründung: Formsache

GmbH, Einzelunternehmen oder Aktiengesellschaft - welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen? Was Experten Einsteigern raten.

Das Unternehmen Open Synergy ging als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an den Start. Mit vier Kollegen hat der heutige Geschäftsführer Frank Böhm die Firma für Navigationssysteme und andere Auto-Softwareanwendungen im vergangenen Jahr auf die Beine gestellt. Die fünf Gründer kamen aus der Automobil- und Mobilfunkbranche. Die Berufserfahrung war da. Die Geschäftsidee stand. Für ihr konkretes Konzept ließen sie sich von Experten beraten.

Als Preisträger des Businessplan-Wettbewerbs konnten sie mit Hilfe von Seminaren und Coaches ihren Businessplan ausarbeiten, ein Konzept für die Unternehmensstruktur und die Finanzierung aufstellen – und auch die Frage der Rechtsform klären. „Das hat uns viel gebracht“, sagt Böhm.

Mit der Wahl der Rechtsform werden die Weichen für die Zukunft gestellt. „Jeder Gründer hat bestimmte Bedürfnisse“, sagt Michael Nürnberg von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin. Zentrale Fragen seien, wie viele Personen an der Gründung beteiligt sind, wie viel Kapital zur Verfügung steht, welche Risiken die Gründung birgt und welche Haftung es deshalb geben soll, so der Experte.

Erst wenn die Finanzierung geklärt ist, sollte eine Rechtsform festgelegt werden, rät der Gründerberater und Anwalt, Natan Hogrebe. Denn oft gibt diese schon den Kurs vor. Viele Gründer gingen mit völlig überdimensionierten Plänen an den Start. Durch kosten- und organisationsaufwändige Rechtsformen würden sie sich oft zu viel anlasten.

„Die schlimmste Falle, in die man tappen kann, ist die Finanzierungsfalle“, sagt Hogrebe. Je mehr finanzielles Risiko, desto wichtiger sei eine Haftungsbeschränkung, etwa wenn die Firma pleite geht, wenn keine Aufträge akquiriert, die Mitarbeiter, Miete und Rechnungen nicht mehr gezahlt werden können. Bei einer Haftungsbeschränkung muss der Unternehmer nur für einen Teil der anfallenden Kosten aufkommen. Je nach Rechtsform gibt es unterschiedliche Haftungsbedingungen.

EINZELUNTERNEHMEN

Bei einem überschaubaren Geschäftsmodell mit relativ geringen Investitionskosten und finanziellem Risiko, wie etwa einem Journalistenbüro oder Reinigungsbetrieb, ist die Gründung eines Einzelunternehmens oft der richtige Schritt, meint Hogrebe. Voraussetzung dafür ist: Es kann nur einen Firmengründer geben. Der Vorteil: Als „natürliche“ Person hat es ein Einzelunternehmer oft leichter, einen Gründerkredit aufzunehmen, sagt IHK-Experte Nürnberg. Auch die Verwaltungskosten sind geringer. Und: Die Entscheidungen über Geschäfts- und Kapitalfragen liegen allein beim Unternehmer. Das vereinfacht die Geschäftsabläufe enorm. Zudem muss bei der Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden. Allerdings kann der Unternehmer seinen Lohn nicht als Betriebsausgabe geltend machen und haftet mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.

GBR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine unbürokratische Form, ein Unternehmen zu gründen. Sie braucht nicht einmal einen schriftlichen Vertrag, ein mündliches Übereinkommen von mindestens zwei Gesellschaftern reicht aus, auch wenn weitere Gesellschafter aufgenommen werden. Dennoch rät Nürnberg, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Das gebe Sicherheit, wenn mit der Firma etwas schief gehe. Auch bei einer (GbR) müssen die Beteiligten gegenüber den Gläubigern vollumfänglich haften. Freiberuflern kann die GbR helfen, ihren Status zu erhalten und die Gewerbesteuer zu vermeiden.

KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine zum Beispiel für Familiengesellschaften geeignete Rechtsform. Die „Komplementäre“, die das Unternehmen führen und auch Geldgeber sind, haften persönlich und unbeschränkt. Beteiligt der Unternehmer aber zum Beispiel seine Kinder an der Firma, so haften diese als so genannte Kommanditisten nur mit den Leistungen, die sie auch in die Firma eingebracht haben. Die persönliche Haftung entfällt. Die Kommanditisten sind außerdem grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen, haben aber als Kapitalgeber bei ungewöhnlichen Geschäften ein Widerspruchsrecht.

GMBH

Die Gründung einer GmbH verlangt ein Mindeststammkapital von 25 000 Euro. Mit 12 500 Euro kann die GmbH ins Leben gerufen und der Rest dann nachträglich einbezahlt werden. Es kann sowohl Sachkapital als auch Barvermögen erbracht werden. Das Stammkapital kann durch die Aufnahme neuer Gesellschafter erhöht werden. Bei der GmbH haftet diese als Unternehmerin und die Gesellschafter nur in Extremfällen persönlich.

Die Verwaltung einer GmbH ist aufwändiger als die einer Personengesellschaft. So muss die GmbH notariell beurkundet werden. Die Gesellschafter müssen mindestens einen Geschäftsführer einsetzen, der stärker als die Gesellschafter haftungs- und strafrechtlichen Risiken unterliegt. Bei Insolvenzreife der GmbH muss er innerhalb von drei Wochen den Insolvenzantrag stellen.

UNTERNEHMERGESELLSCHAFT

Seit dem 1. November gibt es eine so genannte Unterversion der GmbH: die Unternehmergesellschaft. Sie bietet Existenzgründern mit geringerer Kapitalausstattung ein Einstiegsmodell in die GmbH. Die Unternehmergesellschaft kann ab einem Euro Stammkapital gegründet werden. Gründer sollten die Gesellschaft aber unbedingt mit dem für ihre Tätigkeit notwendigen Kapital ausstatten, damit sie nicht sofort insolvent ist, rät Nürnberg. Bei der Unternehmergesellschaft müssen 25 Prozent des Jahresgewinns zurückgelegt werden. Ist ein Stammkapital von 25 000 Euro erreicht, kann sie ohne den Aufwand eines kompletten Rechtsformwechsels in eine GmbH umgewandelt werden. Die Jahresabschlüsse von GmbH und Unternehmergesellschaft müssen im Internet offengelegt werden.

AG

Die Firma Open Synergy hat inzwischen 30 Mitarbeiter – und will weiter wachsen. Eine Option für das Unternehmen ist es, sich in eine Aktiengesellschaft (AG) umzuwandeln. Dazu wäre ein Mindestkapital von 50 000 Euro nötig. Dann könnten neue Kapitalgeber ins Boot geholt werden. Der Verwaltungsaufwand würde aber steigen und an der Börse wären die Aktien des Unternehmens frei handelbar.

Für die Firmengründer ist das in nächster Zeit aber ein noch zu großer Schritt, sagt Geschäftsführer, Frank Böhm. Im Februar wird erst mal eine neue Software auf den Markt gebracht.

Maria Marquart

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