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Jobs & Karriere: Für Aufsteiger

Nicht nur Handwerker, auch Krankenpfleger, Informatiker oder Kaufleute werden mit dem neuen Meister-Bafög gefördert

Die Meisterausbildung ist ein hartes Stück Arbeit. Sich jeden Tag nach dem Job durch Fachbücher wälzen, Seminarmitschriften überarbeiten. Christopher Plack kann ein Lied davon singen. Der 26-jährige Cottbuser hat im Oktober seine Meisterausbildung als Tischler begonnen. Jeden Freitag und Samstag fährt er fast 40 Kilometer zur Weiterbildung. Außerdem muss er jede Woche noch etwa zwölf Stunden lernen.

Bis Mitte 2010 muss Plack noch durchhalten. Dann hat er sein Ziel erreicht: „Ich will mir mit dem Meister die Option schaffen, in die Selbstständigkeit gehen zu können“, erklärt der Cottbuser. Die Ausbildung kostet ihn rund 8000 Euro. Kein Betrag, den er mal eben aus der Kaffeekasse zahlt. Er informierte sich über die Möglichkeiten, gefördert zu werden, und stieß dabei auf das Meister-Bafög.

Diese Unterstützung kann grundsätzlich jeder beantragen, der sich für eine berufliche Fortbildung entscheidet – egal wie alt er ist. Und: Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf Handwerker. Geld gibt es auch, wenn Kranken- und Altenpfleger, Informatiker, Kaufleute oder Techniker wieder die Schulbank drücken möchten. Unter folgenden Voraussetzungen: Der Lehrgang muss mindestens 400 Stunden umfassen und außerdem auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten, die klar über dem Niveau einer Facharbeiter- oder Gesellenprüfung liegt. Der Bewerber muss zudem einen Berufsabschluss haben. Bereits vorhandene Qualifikationen dürfen der angestrebten Weiterbildung nicht gleichwertig sein.

Besonders vorteilhaft: Im Gegensatz zum Uni-Bafög werden für angehende Meister nicht nur der Unterhalt, sondern auch Kosten für den Lehrgang selbst bezahlt – und zwar bis zu einer Höhe von 10 226 Euro. Das gilt unabhängig vom eigenen Verdienst oder dem Vermögen. Rund 30 Prozent sind Zuschuss, der Rest wird als Darlehen gewährt. Muss für die Ausbildung ein Meisterstück gefertigt werden, kann auch dafür finanzielle Hilfe beantragt werden: Dabei werden 50 Prozent der Kosten als Darlehen vorgestreckt. Für den Unterhalt gibt es im Moment maximal 670 Euro für Alleinstehende, für Verheiratete mit einem Kind bis zu 1064 Euro. Für jedes weitere Kind fließen 179 Euro in die Unterhaltskasse. Bei der Berechnung des Unterhaltes werden aber das eigene Einkommen und auch der Verdienst des Ehepartners mit angerechnet. Auch hier gilt die Regelung: Rund 30 Prozent sind Zuschuss, der Rest wird als Darlehen gewährt.

Zumindest für einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten erfüllt der Meisterschüler Christopher Plack die Anforderungen – bis zu vier Jahre lang könnte er für einen Kurs in Teilzeit Fördergelder bekommen. Und trotzdem fällt der 26-Jährige derzeit durch das Raster. Sein erster Antrag wurde abgelehnt, da der Meister-Lehrgang bereits seine zweite berufliche Aufstiegsfortbildung ist. Hier soll im Sommer jetzt die Novellierung des Gesetzes greifen. Sie ermöglicht, dass eine zweite Fortbildung finanziert wird, wenn die erste aus eigener Tasche bezahlt wurde. Mit ihrer Initiative will die Bundesregierung zudem deutlich mehr Geld für die Weiterbildung von Gesellen und anderen Berufstätigen zur Verfügung stellen. Waren es bisher 122 Millionen Euro im Jahr, sind für die Zukunft 200 Millionen Euro eingeplant.

So werden nach der Novellierung zum Beispiel für Kinder 210 statt 179 Euro gezahlt, außerdem steigen die Sätze für den Unterhalt (Siehe Kasten). Der Kreis der Geförderten soll ausgeweitet werden, besonders auf Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen, die bislang nicht unterstützt werden. Außerdem soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, die Prüfung am Ende des Lehrgangs abzulegen. Hier werden noch einmal 25 Prozent vom Darlehen erlassen. Ein guter Schritt, findet Günter Sturm von der Handwerkskammer Cottbus. „Deutschlandweit nehmen fast 20 Prozent der Lehrgangsteilnehmer nicht an der Prüfung teil oder fallen durch“, so der Experte. „Mit dem Erlass hat man eine gute Motivation geschaffen.“

Wer alle Prüfungen geschafft und den Meister in der Tasche hat, muss seine Schulden nicht sofort begleichen. Das Darlehen ist während der Ausbildung und danach bis maximal sechs Jahre zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit übernimmt der Staat die Zinsen. Das Geld muss innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt werden. Gründet der Geförderte innerhalb von drei Jahren nach der Abschlussprüfung eine eigene Firma, in der dann spätestens nach drei Jahren zwei Leute beschäftigt werden, wird ihm noch einmal 66 Prozent des Darlehens auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Auch die Handwerkskammern in Berlin und Brandenburg begrüßen die neuen Regelungen. Sie sind sich einig: Meister-Bafög ist wichtig. „Ohne die Förderung würden viele Lehrgänge überhaupt nicht zustande kommen“, vermutet Günter Sturm. Und auch von der Stiftung Warentest gibt es ein Lob. Testredakteur Thorsten Breustedt hat unterschiedliche Fördermöglichkeiten untersucht. „Das Meister-Bafög taugt eine ganze Menge“, sagt er. Mit der Anhebung der Sätze sei die Bundesregierung auf dem richtigen Weg, dem Fachkräftemangel wirksam etwas entgegenzuwirken.

Über das Meister-Bafög informieren die Ämter für Ausbildungsförderung. Eine Liste der Ansprechpartner für die Region gibt es unter www.meister-bafoeg.info

Sandra Fritsch

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