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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Finanziert die BA meine Fortbildung?

Ich bin 38 Jahre, Mutter von vier Kindern und beziehe Hartz IV. Zur Zeit hat mir die Arbeitsagentur einen Job für zwei Tage in der Woche als Hilfskraft in einem Pflegeheim vermittelt. Ich würde gerne in die Altenpflege einsteigen. Welche Möglichkeiten der Förderung einer solchen Qualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt es?

Wer sich als Hartz-IV Empfänger für eine spezielle Weiterbildung oder Umschulung interessiert, muss sich an das Jobcenter wenden. Dort erhält man Bildungsgutscheine – soweit ein individueller Bildungsbedarf festgestellt und die Maßnahme für notwendig gehalten wird. Wie das Wort „notwendig“ definiert wird, hängt dabei nicht nur von der persönlichen Berufsbiografie, sondern auch vom Bedarf des Arbeitsmarktes ab.

Das Jobcenter muss abwägen, ob die Arbeitslosigkeit auch ohne Qualifizierung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente Erfolg versprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Auch andere individuelle Voraussetzungen, wie der erreichte Schulabschluss, die persönliche Eignung und die Realisierbarkeit der berufsüblichen Arbeitsbedingungen fließen in die Entscheidung ein.

Bildungsinteressenten, denen eine Maßnahme zuerkannt wird, können die Kosten erstattet werden und außerdem für die Ausbildungsdauer Arbeitslosengeld II erhalten. Bevor man eine Weiterbildung beginnen kann, muss man sich im Jobcenter beraten lassen: Die angestrebte Maßnahme und der Träger müssen für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Und: Letztendlich ist es der Fallmanager, der nach dem persönlichen Gespräch die Entscheidung fällt. Sofern eine Weiterbildung also notwendig ist, erhält der Arbeitslose einen Gutschein, der bestätigt, dass anfallende Weiterbildungskosten übernommen werden. Mit dem Gutschein ausgestattet, wählt er nun selber aus, bei welchem der zugelassenen Bildungsträger er sich weiterqualifiziert.

Gewöhnlich dauern erwachsenenspezifische Weiterbildungsmaßnahmen, die von der BA und den Jobcentern gefördert werden, höchstens zwei Jahre – die Altenpfleger-Ausbildung aber ist dreijährig und bei einer Teilzeitmaßnahme entsprechend länger. Doch es gibt dafür eine Sonderregelung: Arbeitslose, die sich zum Altenpfleger qualifizieren, erhalten nur bis zu zwei Dritteln der Dauer eine Förderung, also zwei Jahre lang, – wenn der Ausbildungsträger, das Weiterbildungsinstitut oder der Betrieb, zusagt, dass er das letzte Drittel der Maßnahme mit einer angemessenen Ausbildungsvergütung und der Erstattung der Weiterbildungskosten finanziert. Foto: Promo

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an Klaus Pohl

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