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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Kann der Kurs gefördert werden?

Ich bin Einzelhandelskaufmann, 52 Jahre alt und arbeite in einem mittelständischen Unternehmen. Immer wieder komme ich in die Lage, die Produkte unserer Firma zu präsentieren. Um souverän mit Computerprogrammen wie Powerpoint umgehen zu lernen, plane ich, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Leider weigert sich mein Chef, die Kosten zu übernehmen. Bleibe ich jetzt alleine darauf sitzen? Oder gibt es Förderungen durch die Arbeitsagentur?

Sie wollen sich beruflich weiterbilden, um Ihre Kompetenzen im Job zu verbessern. Die Arbeitsagentur fördert solche Aktivitäten, denn sie tragen dazu bei, Ihren Arbeitsplatz zu sichern. Es muss sich dabei allerdings um die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten handeln, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Einen Rechtsanspruch haben Sie aber nicht darauf. Desweiteren müssen für eine Förderung bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

So können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer gewährt werden, wenn der Teilnehmer das 45. Lebensjahr vollendet hat und er außerdem in einem Unternehmen tätig ist, das weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Sie schreiben, Sie arbeiten in einer mittelständischen Firma, diese Voraussetzung dürfte also erfüllt sein.

Für eine Förderung ausschlaggebend ist ein weiterer Aspekt: Die Arbeitsagentur fördert eine Weiterbildung nur, wenn sie außerhalb des eigenen Betriebes durchgeführt wird. Die Unterstützung setzt darüber hinaus voraus, dass Ihr Arbeitsverhältnis fort besteht, Sie durch die Teilnahme an der Maßnahme eine Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen können – und dennoch das Arbeitsentgeld weiter gezahlt wird.

Das praktische Prozedere ist vergleichbar mit der Finanzierung der Weiterbildung von Arbeitslosen. Die Antragstellenden erhalten ebenso wie geförderte Arbeitslose einen Bildungsgutschein. Mit diesem Dokument haben Sie die Möglichkeit, sich unter zertifizierten Weiterbildungsanbietern denjenigen auszuwählen, der den eigenen Ansprüchen und Vorstellungen entgegenkommt. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an die für Sie zuständige Arbeitsagentur wenden. Diese prüfen nach pflichtgemäßen Ermessen, ob die Bedingungen erfüllt sind und entscheiden, ob Sie unterstützt werden oder nicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de. Foto: Promo

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an Klaus Pohl

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