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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Wird mein ALG I verlängert?

Ich bin 60 Jahre alt und beziehe seit dem 1. Januar 2007 Arbeitslosengeld I, nach vorliegendem Bescheid für 18 Monate, das heißt bis einschließlich Juni 2008. Ich habe also von der so genannten 58er-Regelung Gebrauch gemacht. Meine Frage lautet nun, ob ich unter diesen Bedingungen auch mit einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes I auf dann insgesamt 24 Monate rechnen kann?

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, wenn sie unter anderem arbeitslos sind und die Anwartschaftszeit erfüllt haben, also innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosenmeldung mindestens zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I beträgt je nach Vorbeschäftigungszeit zwischen sechs und zwölf Monate.

Für ältere Arbeitnehmer wurde die Anspruchsdauer rückwirkend zum 1. Januar 2008 verlängert, und zwar für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren auf maximal 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit in den letzten fünf Jahren vor Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld von 30 Monaten. Ab 55 Jahren haben Arbeitslose wie bisher einen Anspruch für 18 Monate, wenn sie zuvor 36 Monate beschäftigt waren. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate.

Wurde einem Arbeitslosen, der vor dem 1. Januar 2008 das 50. Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Dauer von zwölf Monaten bewilligt und ist dieser Anspruch am 31. Dezember 2007 noch nicht erschöpft gewesen, erhöht sich die Anspruchsdauer rückwirkend auf 15 Monate. Einem Arbeitslosen, der vor dem 1. Januar 2008 das 58. Lebensjahr vollendet hat und die damalige Höchstanspruchsdauer von 18 Monaten bewilligt wurde, erhält rückwirkend das Arbeitslosengeld für 24 Monate bewilligt, wenn sein Anspruch am 31. Dezember 2007 noch nicht erschöpft war.

Ferner können seit diesem Jahr Arbeitslose ab 50 Jahren mit einem mehr als zwölfmonatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I einen Eingliederungsgutschein erhalten. Auf Basis des Gutscheins erhalten Arbeitgeber bei Einstellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsagentur einen Lohnkostenzuschuss für zwölf Monate. Die Höhe des Lohnkostenzuschusses richtet sich nach den Eingliederungserfordernissen und liegt zwischen 30 und 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Förderfähig sind Beschäftigungsverhältnisse, die für mindestens zwölf Monate begründet werden. Foto: Promo

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an Klaus Pohl

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