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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Wie nutze ich den Bildungsgutschein?

Ich bin arbeitslos, beziehe Arbeitslosengeld II und lebe in Brandenburg. Jetzt interessiere ich mich für eine spezielle Weiterbildung, die ich gegen Gutschein des Jobcenters einlösen kann. Wo kann ich mich informieren? Gibt es entsprechende Datenbanken? Kann ich auch an einer Weiterbildung in Berlin teilnehmen?

Bezieher von Arbeitslosengeld II, bei denen eine Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung notwendig ist, können gefördert werden. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten und zahlt für die Zeit der Weiterbildung weiter Arbeitslosengeld II.

Die Entscheidung über die Förderung fällt das Jobcenter. Das Center wägt ab, ob die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente Erfolg versprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch das Jobcenter erfolgen.

Der Bildungsgutschein bescheinigt dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dass er die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und dass anfallende Weiterbildungskosten übernommen werden. Ferner weist der Bildungsgutschein das Bildungsziel, die notwendige Bildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. In dieser Zeit muss der Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger der Wahl eingelöst werden.

Der Gutschein kann an allen Orten eingelöst werden, die im täglichen Pendelverkehr erreichbar sind. Als Brandenburger können Sie also durchaus an einer Maßnahme in Berlin teilnehmen. Der Bildungsgutschein kann außerdem nur eingelöst werden, wenn es sich bei der beruflichen Weiterbildung um eine zugelassene Maßnahme handelt. Die Zulassung wird nicht von den Agenturen, sondern von externen, fachkundigen Stellen ausgesprochen.

Arbeitsagenturen und Jobcenter dürfen bei der Wahl des Weiterbildungsträgers keine Empfehlung geben. Arbeitssuchende sind frei in ihrer Entscheidung und tragen damit auch die Verantwortung für das Angebot, das sie annehmen.

Informationen erhalten Interessierte auf der Internet-Datenbank für Aus- und Weiterbildung Kursnet. Dort werden sie auf zugelassene und zur Zulassung vorgesehene Maßnahmen hingewiesen (www.kursnet.arbeitsagentur.de). Die Länder Berlin und Brandenburg haben ebenfalls Weiterbildungsdatenbanken im Internet: www.wdb-brandenburg.de und www.wdb.de. Foto: Promo

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an Klaus Pohl

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