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KARRIERE Frage: an Klaus Pohl Bundesagentur für Arbeit

Gibt es Zuschüsse zur Ausbildung?

Wir sind eine kleine Firma und beabsichtigen in diesem Jahr, mehr Auszubildende einzustellen. Von der Bundesagentur für Arbeit soll es hierfür Zuschüsse geben. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es gibt einen so genannten Ausbildungsbonus. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, den Arbeitgeber erhalten, die für besonders förderungsbedürftige Jugendliche zusätzliche betriebliche Ausbildungsstellen anbieten. Von einem „zusätzlichen“ Ausbildungsplatz spricht man, wenn es beim Start der Ausbildung durch den neuen Ausbildungsvertrag mehr Lehrstellen in dem Betrieb gibt, als im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre. Die Zusätzlichkeit ist durch eine Bescheinigung der für Ihren Betrieb zuständigen Kammer nachzuweisen. Gefördert werden Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz. Besonders förderungsbedürftig sind Jugendliche, die keinen Schulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss erreicht haben. Voraussetzung ist, dass sie im Vorjahr oder früher die Schule verlassen und sich erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht haben.

Ein Anspruch auf den Ausbildungsbonus besteht außerdem bei jungen Menschen, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind – und bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben. Im Einzelfall kann auch für Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, oder für Jugendliche mit einem höheren Abschluss, die bereits seit mehr als zwei Jahren keine Lehrstelle gefunden haben, der Bonus gewährt werden. Das gleiche gilt für zusätzlich eingestellte Azubis, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben – soweit sie wegen ihrer persönlichen Voraussetzungen Schwierigkeiten haben, einen neuen Platz zu finden. Foto: Promo



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