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KARRIERE Frage: Brauche ich ein Zwischenzeugnis

Jürgen Hesse, Büro für Berufsstrategie, antwortet auf Fragen unserer Leser.

Ich arbeite seit vielen Jahren als technischer Assistent in einem mittelständischen Betrieb. Jetzt sollen Teile der Produktion ins Ausland verlagert werden. Mein Arbeitsplatz könnte dadurch gefährdet sein. Soll ich mir nun ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen – und mich schon mal anderweitig umsehen?

Ein Zwischenzeugnis ist empfehlenswert. Jedoch gibt es dabei einige Aspekte zu beachten. Anders als beim Endzeugnis, dass Sie erhalten, wenn Sie Ihren Betrieb verlassen, haben Sie keinen juristischen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Bitten Sie um ein Zwischenzeugnis, sollte ein berechtigter Anlass vorliegen.

So ein Anlass kann etwa der Wechsel eines direkten Vorgesetzten sein, ein Wechsel in der Führungsebene oder eine längere Auszeit des Arbeitnehmers, zum Beispiel bei anstehender Elternzeit. Ein guter Grund ist auch, wenn man seit längerer Zeit dieselbe Position ausübt. Dann kann man sich ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, um den aktuellen Leistungsstand dokumentieren zu lassen. Doch dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn: Der Vorgesetzte wird schnell vermuten, dass Sie sich verändern wollen. Das weckt Misstrauen. Plant ein Arbeitnehmer also, die Firma zu verlassen, ist es nicht immer ratsam, um ein Zwischenzeugnis zu bitten.

Wenn, wie in Ihrem Fall, ein Teil der Produktionsstätten ins Ausland verlagert wird oder ein Teilbereich des Unternehmens schließt, haben Sie hingegen einen berechtigten Grund, ein Arbeitszeugnis zu erbitten. Sie müssen nicht warten, bis Ihnen der Arbeitgeber Ihr Endzeugnis aushändigt, das Ihren aktuellen Leistungsstand dokumentiert. Dies ist entscheidend für Ihr Endzeugnis. Denn: Erhalten Sie im Zwischenzeugnis gute Noten, dann ist eine ähnlich gute Note in Ihrem Endzeugnis wahrscheinlich. Verhält es sich anders, muss Ihnen der Arbeitgeber begründen, warum er Ihre Leistung im Endzeugnis schlechter bewertet. Kann er das nicht, sind Sie im Vorteil. Sie haben das Recht, das Endzeugnis zu Ihren Gunsten ändern zu lassen.

Für ein Zwischenzeugnis gelten die gleichen Regeln wie für das Endzeugnis. Anhand der Stellenbeschreibung definieren Sie Ihre Aufgaben, wobei Sie die wichtigsten zuerst auflisten. Beschreiben Sie Ihre Arbeit so objektiv wie möglich. Vergessen Sie nicht, am Ende des Textes den Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses zu nennen. Wichtig ist auch, eher etwas bescheidener als zu lobend zu formulieren und nennen Sie konkrete Projekt-Beispiele.Foto: Promo

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