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Karrierefrage: Ist ein Ehrenamt erlaubt?

Klaus Pohl von der Bundesagentur für Arbeit antwortet.

Ich bin Webdesigner, seit einem halben Jahr arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I. Jetzt habe ich die Möglichkeit, an mehreren Tagen in der Woche eine ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. Darf ich das?

Ja, das ist von Seiten der Arbeitsagentur im Allgemeinen sogar gern gesehen. Denn ohne bürgerschaftliches Engagement wäre ein Großteil der Aufgaben, die in den zahlreichen Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen wahrgenommen werden, nicht oder nur eingeschränkt durchführbar. Bezieher von Arbeitslosengeld können deshalb eine unentgeltliche, ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben. Dabei gilt es allerdings einiges zu beachten.

So muss die ehrenamtliche Tätigkeit dem Gemeinwohl dienen und bei einer Organisation erfolgen, die im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben ausübt oder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördert. Selbst wenn Sie 15 oder mehr Wochenstunden ehrenamtlich arbeiten, bleibt Ihr Leistungsanspruch erhalten. Voraussetzung ist, dass die Organisation nicht die Absicht hat, Gewinne zu erzielen.

Arbeitslose können sich damit grundsätzlich wie beschäftigte Arbeitnehmer ehrenamtlich betätigen. Die ehrenamtliche Tätigkeit bleibt auch dann unentgeltlich, wenn entstandene Auslagen ersetzt werden. Das gilt auch dann, wenn die Auslagen in Form einer Pauschale ausgeglichen werden. Diese darf aber 154 Euro im Monat nicht übersteigen.

Die berufliche Eingliederung des Arbeitslosen hat allerdings Vorrang vor der Ausübung eines Ehrenamtes. Eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende Betätigung müssen Sie der Arbeitsagentur deshalb anzeigen und sicherstellen, dass Sie durch die ehrenamtliche Aufgabe nicht in Ihren Bemühungen, Arbeit zu finden, gehindert und in der Lage sind, Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung unverzüglich Folge zu leisten. Die Regelung trägt dem gesellschaftspolitischen Anliegen, das ehrenamtliche Engagement von Mitbürgerinnen und Mitbürgern stärker zu fördern, Rechnung. Außerdem berücksichtigt es zugleich, dass ehrenamtliche Betätigungen auch gewisse Chancen für Arbeitslose bieten.

Denn: Wer ehrenamtlich in einer Organisation tätig ist, hat oftmals die Gelegenheit, Kontakte zur Arbeitswelt zu erhalten, beziehungsweise überhaupt erst aufzubauen. Solche Beziehungen können mit etwas Glück auch eine geeignete Brücke in eine neue, reguläre Beschäftigung sein. Foto: Promo

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An Klaus Pohl

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