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Karrierefrage: Welches Recht gilt im Ausland

Überstunden, Nachtarbeit: Welches Recht gilt im Ausland? Martina Perreng ,Arbeitsrechtlerin beim DGB, antwortet.

Ich bin bei einer deutschen Firma angestellt, die zehn Mitarbeiter beschäftigt und national wie international tätig ist. Laut meinem Arbeitsvertrag werden alle Überstunden mit dem pauschalen Monatsgehalt abgegolten. Bezüglich Nachtarbeit sind keine Regelungen getroffen. In den letzten zwei Monaten habe ich in den USA gearbeitet. Wir standen unter starkem Zeitdruck, so war ich gezwungen, an mehr als 50 Tagen nachts zu arbeiten. Trotzdem bekomme ich keine Nachtzulage. Außerdem wird mir die Reisezeit nicht als Arbeitszeit angerechnet. Ist das rechtens?

Um mit der letzten Frage anzufangen: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) ist es tatsächlich so, dass Reisezeit, die außerhalb der Arbeitszeit liegt, nicht als Arbeitszeit angerechnet werden muss. Das BAG vertritt die Auffassung, dass man auch während einer Reise privaten Beschäftigungen nachgehen kann. Nur wenn während der Reisezeit gearbeitet werden muss und der Arbeitgeber das auch anordnet, wenn er Ihnen also Unterlagen und ein Flugticket in die Hand drückt und sagt, Sie sollen die Flugzeit zur Vorbereitung auf Ihren Auftrag nutzen, dann wäre die Reisezeit auch Arbeitszeit.

Was die Frage der Nachtzulage anbetrifft, so legt Paragraf 6 Absatz 5 des Arbeitszeitgesetzes fest, dass (soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen) der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Brutto-Arbeitsentgelt zu gewähren hat. Nachtarbeit ist dabei die Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird. Das BAG hat entschieden, dass ein angemessener Zuschlag für Nachtarbeit etwa 25 Prozent beträgt, wobei es dem Arbeitgeber freisteht, ob er diesen Zuschlag als Freizeit oder als finanziellen Zuschlag gewährt.

Es spielt dabei keine Rolle, dass in Ihrem Arbeitsvertrag die Überstunden mit dem Entgelt abgegolten sind. Der Nachtarbeitszuschlag fällt unabhängig davon an, ob es sich bei den Arbeitsstunden um Überstunden handelt oder nicht. Auch spielt es keine Rolle, ob Sie die Überstunden in den USA oder in Deutschland leisten, da Ihr Arbeitsvertrag in Deutschland geschlossen worden ist: Damit findet deutsches Recht Anwendung. Da von Ihnen offenbar sowohl Tag- als auch Nachtarbeit geleistet wird, könnten auch die Schutzbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes verletzt worden sein. Es gilt, dass maximal acht Stunden, mit entsprechendem Ausgleich zehn Stunden, in einem 24-Stunden-Zeitraum gearbeitet werden darf und nach jeder Arbeitseinheit mindestens 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden müssen. Foto: Promo

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Martina Perreng

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