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Karrierefrage: Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Ich bin 56 Jahre alt, arbeite seit mehr als 20 Jahren in einem mittelständischen Berliner Unternehmen, dass betriebsbedingt jetzt Mitarbeiterstellen kürzen muss. Leider bin auch ich betroffen und werde nun im Juli 2009 arbeitslos werden. Bekomme ich ein Jahr lang Arbeitslosengeld oder länger? Klaus Pohl antwortet.

Nach vollendetem 55. Lebensjahr und einer Beschäftigungszeit von 36 Monaten haben Sie eine Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von 18 Monaten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Arbeitnehmer unter anderem, wenn sie arbeitslos sind und in den letzten zwei Jahren bevor sie sich arbeitslos gemeldet haben mindestens zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I beträgt sechs Monate, wenn man vor der Arbeitslosigkeit zwölf Monate beschäftigt war. Acht Monate Arbeitslosengeld bekommt ein Arbeitnehmer, wenn er vor seiner Arbeitslosigkeit sechzehn Monate ununterbrochen beschäftigt war. Einen Anspruch auf zehn Monate hat man, nach einer Vorbeschäftigungszeit von 20 Monaten. Zwölf Monate Arbeitslosengeld gibt es, nach einer Vorbeschäftigungszeit von 24 Monaten.

Die Ansprüche hängen aber auch vom Lebensalter ab. Ältere Arbeitnehmer haben einen längeren Anspruch. Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren zum Beispiel können unter bestimmten Voraussetzungen maximal 15 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Bedingung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren, bevor ein Anspruch entstanden ist, 30 Monate gearbeitet haben. Ab 55 Jahren haben Arbeitslose einen Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld – wenn sie zuvor 36 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Ab einem Lebensalter von 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate bei einer Vorversicherungszeit von 48 Monaten. Es zählt das Lebensjahr, das der Arbeitslose bei Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Zu Ihrem Fall: Wenn Sie bereits jetzt wissen, dass Sie im Juli arbeitslos werden, sollten Sie sich umgehend persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden . So finden Sie vielleicht schneller wieder Arbeit oder können die Arbeitslosigkeit sogar ganz vermeiden.Foto: Promo

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Klaus Pohl

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