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KUREN Wer sie bekommt, was sie bringen: Urlaub vom Job

So einfach ist das nicht: Nur wer länger krank ist, hat die Chance auf die Bewilligung einer Reha. Der Karriere schadet der kurze Ausstieg aus der Arbeitswelt meist nicht

Gestärkt steht Peter Dönicke an der großen Maschine. Der Rücken schmerzt nicht mehr so sehr, wenn er die Hebel bedient, es fällt ihm leichter, sich zu bücken, zu recken, zu strecken. Auch emotional fühlt sich der Mitarbeiter der Berliner Geyer-Gruppe Industrieholding jetzt gefestigter. Die Kur in Thüringen hat dem 49-Jährigen gut getan. Die vielen Anwendungen fand Dönicke zwar „anstrengend“, wie er sagt. Aber er wusste ja vorher, dass eine Kur kein Urlaub ist.

Nein, von „Kurlaub“ kann keine Rede sein, wenn ein Arbeitnehmer sich ein paar Wochen lang ausschließlich darauf konzentriert, neue Kraft zu tanken. Bis in die 90er Jahre, als das Gesundheitssystem noch nicht am Spartropf hing, hörte man diese Geschichten: von nahezu kerngesunden Menschen, die auf Kosten der Kasse im Allgäu spazieren gingen. Heute gibt es so genannte Badekuren nur noch auf eigene Rechnung. Und wer zur „medizinischen Rehabilitation“ will, wie Kuren korrekt heißen, muss mehr beklagen als ein gelegentliches Zwicken in Arm oder Rücken.

Dönicke weiß, wie schwierig es ist, einen Antrag durchzuboxen. Jahrelang hat er seinen Arzt mit der Bitte nach einer Kur in den Ohren gelegen, weil der Rücken schmerzte. Doch ohne Erfolg. Erst als der Sohn seiner Partnerin an Krebs verstarb, wurde dem Paar dann gemeinsam eine Auszeit bewilligt. Plötzlich ging alles sehr schnell, sagt Dönicke.

Idealerweise sollte eine Bewilligung so ablaufen: Wer ständig unter Beschwerden leidet, seien sie körperlicher oder psychischer Natur, darf zur Reha. Schließlich nützt die Genesung nicht nur dem Patienten, sondern auch dem Arbeitgeber – und vor allem den Kranken- und Rentenkassen. Denn: Nicht auskurierte Krankheiten kommen sie oft noch viel teurer zu stehen als eine Kur. Mit der Gesundheitsreform im Frühjahr des letzten Jahres hat der Gesetzgeber die Rechte der Patienten dann auch gestärkt. Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören seither zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Doch den meisten Angestellten nützt das nichts, da die Krankenkassen hauptsächlich für nicht im Erwerbsleben stehende Personen zahlen. Für die Rehas der Arbeitnehmer aber sind in der Regel die Rentenversicherungen von Bund und Ländern zuständig. Aber in deren Statuten ist keineswegs ein Recht auf Reha verankert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist vielmehr, dass die Reha „medizinisch notwendig“ ist. Wann dies der Fall ist – darüber lässt sich vortrefflich streiten. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ hat derjenige eine Chance auf eine dreiwöchige, bezahlte und stationäre Rehabilitation, dessen „Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert“ ist.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ besagt ferner, dass sich „der Patient erst einmal Massagen verschreiben lassen muss“, erklärt Gabriele Rähse, Sprecherin der Berliner AOK. Nur wenn alle Maßnahmen, die nach Feierabend durchgeführt werden können, nicht fruchten, dürfe der Patient seine Koffer packen und ins Heilbad fahren. Der Trend gehe aber klar hin zur ambulanten Reha, sagt Karin Klopsch, Pressereferentin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Etwa ein Drittel der gestellten Anträge wird laut Klopsch ganz abgelehnt.

Wer aber eine Bewilligung im Briefkasten findet und die Reise antreten kann, hat nicht nur Aussicht auf Gesundung, sondern ist auch finanziell recht gut abgesichert: Die Versicherung trägt die gesamten Kosten der Behandlung, inklusive Anreise und Übernachtung. Lediglich zehn Euro Eigenanteil pro Tag muss der Kranke zuzahlen. Auch der Arbeitslohn, das ist gesetzlich verankert, wird dem Angestellten für die Dauer des Aufenthalts gezahlt. Außerdem gelten Kuraufenthalte als Krankheitstage, der Mitarbeiter muss also keinen Urlaub nehmen.

Für den Arbeitgeber wiederum ist eine Kur folglich eine finanzielle Belastung. Außerdem fehlt der Angestellte für mehrere Wochen, die Kollegen müssen die Mehrarbeit tragen.

„Das gefällt nicht jedem Unternehmer“, weiß die Berliner Karriereberaterin Brigitte Rau. Deshalb komme es immer wieder vor, dass sich Mitarbeiter aus Angst vor Repressalien die Kur verkniffen. Zwar sei die Anzahl bewilligter Kuren in den vergangenen Jahren gestiegen, sagt der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Doch immer weniger Arbeitnehmer würden eine Kur in Anspruch nehmen. Das sei auch auf die „Arbeitsmarktsituation“ zurückzuführen.

Da wird der Schwarze Peter den Falschen zugeschoben, meint hingegen Norbert Geyer angesichts solcher Aussagen. Der Chef der Geyer-Gruppe befürwortet, „wenn Mitarbeiter etwas unternehmen, um ihre Arbeitskraft zu erhalten“. Unterm Strich komme es sogar billiger, einmal eine dreiwöchige Kur zu finanzieren als ständig Krankmeldungen. Auch das Problem mit der Vertretung lasse sich lösen. Wenn ein Angestellter Urlaub nehme, funktioniere das ja auch.

Andere Unternehmer äußern sich ähnlich. Eine Sprecherin der Berliner Sparkasse beispielsweise betont, dass ihre Mitarbeiter die Möglichkeiten, die zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft beitragen, ausschöpfen sollten. „Dazu gehört auch eine genehmigte Kur“, sagt sie. Der Konzern Siemens geht indes einen anderen Weg. Er setzt seit 50 Jahren auf Prävention – in Form von „Kreislauftrainingskuren“. Rund 2000 Mitarbeiter aus ganz Deutschland absolvieren in jedem Jahr eine solche 22-tägige Kur. Die Kosten trägt Siemens, der Arbeitnehmer muss dafür auf neun Urlaubstage verzichten.

Sabine Hölper

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