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Kellnerin

© Kai-Uwe Heinrich

Nebenverdienst: Ferienjob gesucht

Jeder vierte Jugendliche bessert in der freien Zeit sein Kasse auf: Was dabei zu beachten ist.

Die großen Ferien stehen vor der Tür. Für viele Schüler und Studenten heißt das: Höchste Zeit, einen Ferienjob an Land zu ziehen. Ob kellnern, Regale einräumen oder Brötchen verkaufen – jeder vierte junge Mensch zwischen 13 und 22 Jahren nutzt die freie Zeit, um seine Kasse aufzubessern und Kontakte in die Berufswelt zu knüpfen, hat Claus Tully vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München beobachtet. Und das sei nicht nur für das Bankkonto gut: Jobben sei in der Regel auch positiv für die Entwicklung der Jugendlichen.

Wie viel beim Jobben in der Freizeit unterm Strich übrig bleibt, hängt von Versicherungspflichten und Vorschriften ab: Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Ferienjobs für Schüler sozialversicherungsfrei sind. Sie bekommen von ihrer Entlohnung also keine Beiträge abgezogen für Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Dabei ist es ganz gleich, wie viel sie verdienen. Die Beschäftigung muss nur auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt sein, wie die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See (KBS) erläutert. Schüler und Studenten, die dem Chef eine Lohnsteuerkarte geben, erhalten ihr Geld oft genug Brutto für Netto. In der Steuerklasse I, die typisch für junge Ferienjobber ist, werden Steuern erst ab einem Lohn von 7664 Euro im Jahr fällig. Die meisten verdienen aber weniger.

Wird Lohn- und Kirchensteuer sowie ein Solidaritätszuschlag einbehalten, kann der Schüler oder Student sich das Geld vom Finanzamt mit einer Lohnsteuererklärung zurückholen. Die Lohnsteuerkarte gibt es kostenlos beim Einwohnermeldeamt. Ohne die Karte zieht der Arbeitgeber pauschal 25 Prozent vom Lohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Auch Studenten können in den Semesterferien versicherungsfrei verdienen. Voraussetzung: Der Jobber war unmittelbar vor den Ferien gar nicht oder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beschäftigt.

Die jungen Ferienarbeiter sind automatisch über den Arbeitgeber unfallversichert, auch auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit. Sollte Schülern und Studenten während ihres Jobs etwas zustoßen, steht die gesetzliche Unfallversicherung für Rehabilitation und finanzielle Entschädigung gerade.

Auch auf die Familie kann es Auswirkungen haben, wenn der Nachwuchs dazuverdient. Denn: Wer mehr als 8600 Euro im Kalenderjahr verdient, gefährdet den Kindergeldbezug. Wird dieser Betrag auch nur um einen Euro überschritten, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Darüber hinaus verlieren sie ihren eigenen Kinder- und Betreuungsfreibetrag bei der Steuer, die Kinderzulage bei Riester-Rente und Eigenheimzulage sowie im Öffentlichen Dienst den Anteil am Ortszuschlag. Einkünfte aus einem Ferienjob bleiben nur bis zu 4206 Euro ohne Auswirkungen auf das Bafög. Auch darauf sollte man achten: Minderjährige dürfen nicht jeden Job annehmen. Bis zum 15. Geburtstag gelten sie, was die Arbeitswelt angeht, als Kinder. Und weil Kinder nicht arbeiten sollen, gibt es für ganz junge Ferienjobber eine Menge Einschränkungen. So erlaubt ihnen der Gesetzgeber nur zwei Stunden Arbeit am Tag – und das auch nur dann, wenn die Eltern einverstanden sind. Sie dürfen leichte Aushilfsjobs annehmen wie Prospekte verteilen, Babysitten oder Zeitungen austragen. Zwischen 15 und 18 Jahren dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden am Tag arbeiten, zwischen 6 und 20 Uhr, 40 Stunden pro Woche. Aber nur an Werktagen. Wochenenden sind tabu, ebenso die Nachtzeit. Insgesamt können Schüler vier Wochen im Jahr Vollzeit arbeiten – entweder verteilt übers Jahr oder in den Ferien am Stück. Verboten jedoch sind: regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze oder Lärm, Akkordarbeit und gefährliche Jobs zum Beispiel an Sägemaschinen. Berrit Gräber/AP

Informationen im Internet unter www.bmas.bund.de oder www.minijob-zentrale.de. Die Minijob-Zentrale der Knappschaft ist unter der kostenfreien Hotline 08000-200 504 zu erreichen

Berrit Gräber, AP

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