zum Hauptinhalt

Privates am Arbeitsplatz: So sind Sie sicher

Grundsätzlich gilt: „Jegliche private Betätigung sollte so gering wie möglich gehalten werden“, sagt Arbeitsrechtlerin Martina Perreng. In der Regel sei nicht zu erkennen, ob kontrolliert wird.

Grundsätzlich gilt:

„Jegliche private Betätigung sollte so gering wie möglich gehalten werden“, sagt Arbeitsrechtlerin Martina Perreng. In der Regel sei nicht zu erkennen, ob kontrolliert wird. Ratsam sei, sich im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen zu informieren, inwieweit private Nutzung von Telefon und Internet gestattet ist.

Auch wenn private Nutzung erlaubt ist, sollte Privates möglichst in der Pause erledigt werden. Im Internet sollte man nur sichere Seiten aufrufen, das Kinoprogramm oder die Bahnverbindung. Steigerungen bei Ebay gehören nicht an den Arbeitsplatz. Auch Telefongespräche sollten auf ein Minimum reduziert werden. Okay sei es aber, daheim Bescheid zu geben, dass es später wird.

Wenn Privates verboten ist, sollte man das Internet wirklich nur geschäftlich nutzen und dringende Telefonate kurz in der Pause über das Mobiltelefon erledigen.

Gibt es keine klare Regeln, sollte man sich am betriebsüblichen Verhalten orientieren: Wie machen es die Kollegen?

Fühlt man sich am Arbeitsplatz überwacht, rät Anwalt Ulf Weigelt, das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Führt das nicht weiter, rät er zum Gang zum Betriebsrat. Betroffene können sich aber auch anonym beim Beauftragten für Datenschutz beschweren. Internet: www.datenschutz-berlin.de.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false