zum Hauptinhalt

Richter: Für Recht und Gesetz

Richter verhelfen Menschen unparteiisch zu ihrem "guten Recht". Entsprechend ist ihr Renommee.

Einer aktuellen Forsa-Umfrage zufolge belegt der Richter unter den in Deutschland angesehensten Berufen Platz fünf. „Der Wunsch, Gerechtigkeit zu schaffen, ist eine starke Motivation für diesen Beruf“, sagt Hanspeter Teetzmann, Vize-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Man müsse sich aber klar sein, dass absolute Gerechtigkeit mitunter nicht zu schaffen sei.

Berufsrichter arbeiten bei Gericht und werden meist auf Lebenszeit ernannt. Sie haben zwischen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof oder Fachgerichten zu wählen. Als Einzelrichter oder Mitglied von Kammern oder Senaten bereiten Richter Verhandlungen vor, leiten sie als Vorsitzende oder nehmen als Beisitzer teil. Ihre Arbeit an einem Fall endet meist, indem sie einen Vergleich zwischen Parteien herbeiführen oder das Urteil fällen.

Richter auf Lebenszeit dürfen in der Regel nicht gegen ihren Willen entlassen werden. Im Gegenzug müssen sie sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so verhalten, dass das Vertrauen in den Stand keinen Schaden nimmt, das Beratungsgeheimnis wahren und einen Eid schwören.

Die Regelstudienzeit beträgt gewöhnlich fünf Jahre. Studenten absolvieren zunächst Vorlesungen zu verschiedenen Rechtsgebieten und Praktika. Studienabschluss ist das erste Staatsexamen. Im zweijährigen Vorbereitungsdienst sammeln Referendare praktische Erfahrungen in einer Kanzlei, bei der Staatsanwaltschaft oder bei einem Fachgericht. Juristen nach dem zweiten Staatsexamen werden als „Volljurist“ oder „Assessor“ bezeichnet. Die Ausbildung zum Volljuristen dauert mit Wartezeiten auf Examensergebnisse oder den Beginn des Referendariats durchschnittlich acht Jahre.

Die Examensprädikate entscheiden über die Chancen auf ein Richteramt. Ein „Vollbefriedigend“ muss es in der Regel sein. Während die besten 20 Prozent gute bis sehr gute Berufsaussichten haben, ist der Arbeitsmarkt für Absolventen mit „ausreichenden“ Examina schwierig. Die Länder legen die Messlatte unterschiedlich hoch. Die Justizministerien informieren darüber auf ihren Webseiten.

Aspiranten werden als „Proberichter“ angestellt. Nach spätestens fünf Jahren müssen sie zum „Richter auf Lebenszeit“ ernannt werden, sofern sie geeignet sind. Erst dann können sie sich auf Planstellen an Gerichten bewerben. dpa

www.drb.de

www.richterbesoldung.de

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false