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Selbstständigkeit: Vom Bierdeckel zum Businessplan

Was mit einer auf den Bierdeckel geschriebenen Geschäftsidee beginnt, kann schon bald zu einer Existenzgründung werden. Doch wer sich selbstständig machen will, sollte sich gut beraten lassen.

Was mit einer auf den Bierdeckel geschriebenen Geschäftsidee beginnt, kann schon bald zu einer Existenzgründung werden. Auf dem langen Weg dorthin ist aber einiges zu beachten – von der Finanzierung über die Umsatzplanung bis zur Rechtsform. Professionelle Hilfe ist dabei kaum verzichtbar. Auch ein schriftliches Konzept sollte jeder Unternehmer haben.

Nach Meinung von Mark Evers, Experte für Existenzgründungen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, sollten angehende Unternehmensgründer drei Fragen mit Ja beantworten, bevor sie weiter über die Selbstständigkeit nachdenken: Habe ich eine gute Geschäftsidee? Kann ich diese Idee mit Zahlen ausdrücken? Bin ich bereit, mehr als 40 Stunden in der Woche zu arbeiten? Wer bei einer dieser Fragen zweifelt, sollte sich die Existenzgründung gründlich überlegen, meint Evers.

Alle anderen können an die Planung gehen. Dabei sei wichtig, nicht nur im stillen Kämmerlein über das Gründungskonzept zu brüten, sagt Guido Langemann, Gründungsberater bei der Industrie- und Handelskammer Hannover: „Man sollte nicht in seinem eigenen Saft schmoren.“ Zunächst sind nach Ansicht des Experten der Freundes- und Familienkreis die besten Kritiker des Gründungskonzepts.

In einem zweiten Schritt sollte man dann professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: „Nach zwei Gläsern Rotwein sieht alles ganz positiv aus. Ein Experte von außen kann das Konzept nüchterner betrachten.“ Hierfür kommen zum einen die für die Branche zuständigen Kammern infrage. Auch Berufsverbände und regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaften bieten Beratungen an.

Laut einer Studie der KfW-Förderbank handelt es sich bei der Mehrzahl der Existenzgründungen um kleine Firmen. Daher haben auch 86 Prozent der Gründer einen Finanzierungsbedarf von höchstens 25 000 Euro. „Diese kleinen Summen sind meistens als Eigenkapital vorhanden“, sagt der Gründungsberater Langemann. Gibt es einen höheren Kapitalbedarf, muss meist eine Bank eingeschaltet werden. Die Großen sind dabei nicht die erste Wahl: „Eine Großbank mit internationaler Ausrichtung wird mich vielleicht weniger ernst nehmen als eine Genossenschaftsbank oder Sparkasse vor Ort“, sagt Hartmut Drexel von der Handwerkskammer München und Oberbayern.

Auch wenn es um das Beantragen von staatlichen Förderdarlehen geht, ist die Hausbank dafür zuständig, die Kreditwürdigkeit zu prüfen, erklärt Langemann. „Ich muss also der Bank mein Konzept präsentieren. Wenn die Bank überzeugt ist, kann sie für mich die Fördermittel beantragen.“ Um diese Überzeugungsarbeit zu leisten, ist ein professionelles schriftliches Geschäftskonzept, der Business-Plan, unverzichtbar.

Dieser Business-Plan sollte Informationen über die Qualifikation des Gründers, über das Geschäftskonzept sowie die zu erwartenden Kennzahlen des Unternehmens enthalten. Einen solchen Plan braucht man nicht nur für die Bank. Auch wer einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragt, muss ihn vorweisen. Den Zuschuss erhalten Arbeitslose, die noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Existenzgründer müssen sich auch die Frage stellen, welche Rechtsform ihr künftiges Unternehmen haben soll: „In der überwiegenden Zahl der Fälle ist eine Personengesellschaft die richtige“, sagt Langemann. Der Gründer tritt also als Einzelunternehmung auf oder – wenn er zusammen mit anderen in die Selbstständigkeit startet – als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Hier haften die Firmengründer mit ihrem Privatvermögen.

Da mag für viele eine neue Rechtsform verlockend sein: Die Unternehmergesellschaft, die auch 1-Euro-GmbH genannt wird. Sie verspricht eine Haftungsbeschränkung ohne die hohen Kosten einer herkömmlichen GmbH. Doch Experten raten einhellig davon ab: „Der Existenzgründer signalisiert seinen Gläubigern und der Bank, dass er einen Schutzschirm aufzieht, der ihn vor der persönlichen Haftung schützt“, sagt Hartmut Drexel. Die Banken sähen es lieber, wenn die Gründer bereit sind, für ihr Vorhaben einzustehen. Sebastian Knoppik (dpa)

Sebastian Knoppik (dpa)

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