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Jobs & Karriere: Startschuss für die Bildungsprämie

Wer sich im neuen Jahr weiterbildet, erhält Geld vom Staat. Was die Prämie auch Ihnen bringt

Wer nach guten Vorsätze fürs neue Jahr sucht, könnte die berufliche Weiterbildung ganz oben auf seine Liste setzen. Beim Lernen neben dem Job haben die Deutschen nämlich Nachholbedarf. Nur wenige Erwerbstätige zieht es nach Dienstschluss in Seminare und Trainings – gerade mal halb so viele wie in Dänemark, Schweden, Großbritannien und den USA, berichtet die Stiftung Warentest in einem Spezialheft „Weiterbildung Kompakt“. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung eine neue Bildungsprämie zum Jahreswechsel beschlossen. Sie soll Berufstätigen mit geringem Einkommen einen finanziellen Anreiz geben, sich für den Job weiter zu qualifizieren. Welche Förderungen es gibt und was sie wirklich bringen – ein Überblick.

WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES?

Die Bildungsprämie besteht aus drei Bausteinen: einem Prämiengutschein, dem Weiterbildungssparen und dem Weiterbildungsdarlehen.

Der Prämiengutschein gilt ab sofort und deckt einmal jährlich die Hälfte der Kosten für eine berufliche Weiterbildung ab, maximal aber 154 Euro. Mindestens die gleiche Summe muss der Lerner zahlen. Wer also eine Weiterbildung im Wert von 308 Euro bucht, schöpft die Prämie optimal aus. Für eine Förderung kämen nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) alle Lehrgänge in Betracht, die den Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt attraktiver machen. Das Portfolio reicht vom BWL-Workshop bis zu Kursen in Business-Englisch. Denn: „Selbst in Jobs, bei denen Fremdsprachen nur am Rande gefragt sind, werden Sprachkurse in der Regel als positiv bewertet“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums.

Das Weiterbildungssparen wiederum betrifft diejenigen, die sogenannte „vermögenswirksame Leistungen“ erhalten. Der Arbeitgeber überweist dabei monatlich bis zu 40 Euro auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers, der ebenfalls Geld dazuzahlt. Zwar gibt es diese Zulage schon länger. Neu ist, dass Arbeitnehmer ab Januar 2009 vor Ablauf der siebenjährigen Ansparfrist Geld für eine Fortbildung entnehmen können.

Erst im Frühjahr 2009 wird das Weiterbildungsdarlehen eingeführt. Es ist vor allem für kostspielige Lehrgänge gedacht. Wer für die Fortbildung eine Auszeit vom Job nimmt, soll mit dem verzinsten Darlehen auch seine Lebenshaltungskosten abdecken. Reisen zum Seminar und Übernachtungen sowie die Anschaffung von Arbeitsgeräten werden ebenfalls damit gefördert. Als Kreditgeber sind öffentlich-rechtliche Banken wie die KfW Bankengruppe im Gespräch. Die Bonität des Antragstellers wird bei Kreditvergabe nur eingeschränkt überprüft.

FÜR WEN IST DIE LEISTUNG GEDACHT?

Prämiengutschein und vermögenswirksame Leistungen zur Weiterbildung sind ausschließlich für Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17 900 Euro gedacht. Für Ehepartner gilt eine Grenze von 35 800 Euro. Nicht gefördert werden Arbeitslose oder Menschen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen für den jeweiligen Kurs haben. Dazu zählt zum Beispiel das Meister-Bafög. Vom Erhalt eines Prämiengutscheins ausgeschlossen sind außerdem Mitarbeiter des Bundes und seiner nachgeordneten Behörden. Ein Weiterbildungsdarlehen wird dagegen jedem gewährt, der einen Antrag dafür stellt. Das Einkommen spielt keine Rolle.

WIE KOMMT MAN AN DIE GUTSCHEINE?

Welche der drei Förderungen der Bildungsprämie vergeben werden, wird in einer kostenlosen Beratung geklärt. Ein solches Gespräch ist Pflicht. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter von Kammern, Volkshochschulen oder Verbänden. 600 Beratungsstellen sollen deutschlandweit eingerichtet und die Adressen im Internet unter bildungspraemie.info bekannt gegeben werden. Wer genau in Berlin diese Aufgabe übernimmt, steht noch nicht fest – obwohl die Gutscheine eigentlich schon im Dezember eingeführt werden sollten. Nach Auskunft des BMBF werden die Beratungsstellen in der Hauptstadt jedoch im neuen Jahr benannt.

In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist man etwas weiter. Dort sind unter anderem Weiterbildungsverbünde für die Beratung zuständig. „Wir empfehlen den Interessenten drei verschiedene Kurse, zwischen denen sie wählen können“, sagt Wilfried Berger vom Weiterbildungsverbund Flensburg. Dadurch werde die Neutralität gewahrt. Zu dem Termin müssen die Interessenten ihre Einkommenssteuererklärung vom vergangenen Jahr oder einen Lohnnachweis vom Arbeitgeber mitbringen. Damit belegen sie, dass sie unterhalb der genannten Einkommensgrenzen liegen. Außerdem brauchen sie zum Gespräch ihren Ausweis und – bei nicht-deutscher Staatsbürgerschaft – ihre Aufenthaltsbewilligung.

Ob die Beratung tatsächlich im Sinne der Verbraucher ist, wird von manchen Experten bestritten. „Eine wirklich neutrale Beratung muss unabhängig von der Finanzierung einer Weiterbildung stattfinden“, fordert Harald Pfeifer, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich „Kosten, Nutzen, Finanzierung“ vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Die Berater eines Bildungsträgers wie zum Beispiel einer Volkshochschule könnten sonst schnell unter Verdacht geraten, eigene Angebote verkaufen zu wollen. Auch ein Weiterbildungsverbund wie in Flensburg könnte in den Ruf kommen, tendenziös zu entscheiden. Schließlich wird er von rund 40 Bildungsanbietern getragen, darunter private Einrichtungen wie die Dekra-Akademie oder die Berlitz Sprachschule.

WAS BRINGT DIE PRÄMIE WIRKLICH?

Ob die Bildungsprämie tatsächlich viele Berufstätige zur Weiterbildung animieren kann, ist unter Wissenschaftlern und Politikern umstritten.

„Eine Förderung ist grundsätzlich sinnvoll – nur sind 154 Euro viel zu wenig“, sagt Harald Pfeifer vom BiBB. Zwar könnten damit Sprachkurse oder Seminare für Soft-Skills ausreichend bezuschusst werden. „Nur ist zu bezweifeln, dass Menschen mit niedrigem Bildungsstand und ältere Beschäftigte damit auf dem Arbeitsmarkt so viel besser dastehen.“ Aufstiegsfortbildungen werden zwar ebenfalls mit dem Gutschein bezuschusst. Mit 154 Euro kommen die Teilnehmer jedoch nicht weit. So kostet eine zweijährige Fortbildung zum Bilanzbuchhalter an der IHK rund 3500 Euro.

Kritik üben auch die Oppositionsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Eine „bürokratische Totgeburt“ nennt Patrick Meinhardt, bildungspolitischer Sprecher und Vorsitzender des Beirats Weiterbildung der FDP im Bundestag, die neue Prämie. Zu „kompliziert und unattraktiv“ sei das Konzept der Bundesregierung. Neben der geringen Höhe bemängelt Priska Hinz, Bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, dass die Prämie aufgrund des hohen Eigenanteils „vor allem von Weiterbildungswilligen genutzt werde, die bereits eine Weiterbildung fest eingeplant haben.“ Geringqualifizierte und Geringverdiener würden von dieser Förderung kaum erreicht.

Philipp Eins

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