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STEUERVORTEIL: Wie man Auslandsaufenthalte absetzt

Tipps und Regeln für das Arbeiten im Ausland.

WOHNSITZ

Verlagern Sie die Steuerpflicht ins Ausland, wenn es dort eine günstigerer Besteuerung gibt, z. B. in dem Sie den deutschen Wohnsitz aufgeben oder Doppelbesteuerungsabkommen anwenden, rät Sabine Ziesecke, Steuerberaterin bei PricewaterhouseCoopers Berlin. Dabei kann die Aufenthaltsdauer maßgebend sein oder ob das Gehalt vom Arbeitgeber in Deutschland oder im Ausland getragen wird.

FACHKRÄFTE

Für ausländische Fachkräfte (wie Ingenieure oder Wissenschaftler) gibt es im Einsatzland oft Steuervergünstigungen (z. B. in den Niederlanden, Frankreich, Dänemark und Belgien).

FÜHRUNGSKRÄFTE

Für Arbeitnehmer, die im Einsatzland spezielle Funktionen wahrnehmen, wie Geschäftsführer oder Vorstände, gibt es gegebenfalls auch Sonderregelungen.

GELD VOM CHEF

Steuerliche Vergünstigungen ergeben sich auch, wenn der Arbeitgeber Kosten wie Miete, Umzug, Heimreisen, Schulgeld für die Kinder oder Sprachkurse übernimmt.

SONDERREGELN

In Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer oder der vertraglichen Gestaltung können Sie gegebenfalls auch nationale Befreiungsvorschriften im Einsatzland nutzen.

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